Margit Winkler: Dei Geschäftsführerin des Instituts Generationenberatung gibt Tipps zu Vollmachten & Co. © IGB
  • Von Manila Klafack
  • 12.09.2017 um 07:50
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Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung gehören zur Ruhestandsplanung. Doch sind hier die Grenzen zur Rechtsberatung schnell überschritten. Was Makler dürfen, und wann ein Jurist involviert werden muss, erklärt Margit Winkler vom Institut Generationenberatung.

Pfefferminzia: Warum ist eine Vorsorgevollmacht so wichtig?

Margit Winkler: Sobald eine volljährige Person ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln kann, wird ein gesetzlicher Vertreter bestellt. Dabei spielt es keine Rolle, ob es durch einen Unfall oder eine Krankheit zu der Handlungsunfähigkeit gekommen ist. Auch die nächsten Angehörigen wie der Ehepartner dürfen dann zum Beispiel keine Bankgeschäfte oder ähnliches im Namen des Erkrankten übernehmen, wenn sie keine Vollmacht vorweisen. Um die Interessen dieser Person und der Familie zu bewahren, und nicht in fremde Hände zu legen, bedarf es einer Vollmacht.

Worauf kommt es dabei inhaltlich an?

Dass genau beschrieben ist, wer was entscheiden darf. Die wesentlichen Anweisungen sollte der Vollmachtgeber selbst festhalten: medizinische Vorgehensweise per Patientenverfügung, alltägliches per Pflegeverfügung und Finanzen durch Liquiditätsplanung im Pflegefall. Dabei muss sich der Vollmachtgeber ganz genau überlegen, welchen Charakter die bevollmächtigte Person hat. Denn bedingungsloses Vertrauen ist unumgänglich. Im besten Fall errichtet man die Vollmacht bei einem Juristen, der diese im Bedarfsfall auch durchsetzt – häufig braucht man diese Unterstützung im Krankenhaus und bei den Finanzen.

Wie können Makler ihre Kunden feinfühlig ansprechen, richtig informieren und dennoch keine Rechtsberatung durchführen?

Ja, das ist eine Gratwanderung. Allerdings gehört zu einer umfassenden Ruhestandsplanung das Aufklären über Vorsorgevollmachten und Patientenverfügung und so weiter dazu. Der Makler möchte ja im Grunde seinem Kunden ein Produkt anbieten, also zum Beispiel eine Renten- oder lebenslange Todesfallversicherung. Mit einer bedachten Wortwahl und einem professionellen Storytelling gelingt es, viele praktische Tipps rund um das Thema zu transportieren. Die rechtliche Beratung oder gar das Aufsetzen von Formularen darf ein Finanzberater nicht für seinen Kunden übernehmen. Damit macht er sich angreifbar und begibt sich in eine unerlaubte Handlung.

Wann muss ein Jurist hinzugezogen werden?

Sobald es um eine Rechtsberatung geht, ist für den Makler Schluss. Er darf darauf hinweisen, wie er es machen würde oder auch über Lösungen von Kunden in ähnlichen Situationen berichten. Berät er seinen Kunden aber konkret, überschreitet er die schmale Grenze und arbeitet nicht mehr haftungssicher.

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Manila Klafack

Manila Klafack war bis März 2024 Redakteurin bei Pfefferminzia. Nach Studium und redaktioneller Ausbildung verantwortete sie zuvor in verschiedenen mittelständischen Unternehmen den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.

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