Wenn Missverständnisse die Tarife verändern: Das Verständnis vom Berufsbild Stripper. © Getty Images
  • Von Redaktion
  • 29.09.2016 um 14:22
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Der Wettkampf um Kunden in der Berufsunfähigkeitsversicherung bringt immer neue günstige Tarife hervor. Wer hier zugreift, spart womöglich am falschen Ende. BU-Experte Stephan Kaiser über die Nachteile.

Noch immer ist bei den meisten existierenden Berufsunfähigkeitsversicherungen im Ernstfall der Schutz zu niedrig. Das berichten Experten aus der Praxis. Der unabhängige BU-Experte Stephan Kaiser hatte jüngst einen besonders tragischen Fall auf seinem Schreibtisch: ein 40-jähriger Mann, der aufgrund diverser Erkrankungen im Zuge einer HIV-Infektion (Vollbild AIDS) berufsunfähig wurde. „Er bekommt mit etwa 600 Euro nur die halbe Erwerbsminderungsrente plus 180 Euro Wohngeld, damit es für die Grundsicherung reicht“, schildert Kaiser.

Die BU des Kunden erbringt lediglich 270 Euro monatliche Rente, wofür er 54 Euro im Monat bezahlt. „Sie ist mit einem Sparvertrag in eine Kapitallebensversicherung gekoppelt, am Ende sollen 23.000 Euro herauskommen – wenn er Glück hat“, so Kaiser. Wird die BU-Option nun gezogen, bekommt der Kunde 270 Euro BU-Rente und spart 54 Euro Beitrag, verfügt also über 320 Euro mehr. Dafür entfällt aber das Wohngeld, denn das wird verrechnet. „Er hat unterm Strich gerade mal 140 Euro mehr, eine solche Absicherung taugt natürlich nichts“, so Kaiser. Zumal der Kunde noch weit vom regulären Rentenalter entfernt ist.

Vorsicht vor Missverständnissen

Neben zu geringen Versicherungssummen gibt es weitere Knackpunkte bei den günstigen Tarifen. Lässt sich ein bestimmter Beruf bei einem Versicherer mit sehr günstigen Beiträgen versichern, kann das daran liegen, dass es hier statistisch nur wenige oder gar keine Leistungsfälle gab, etwa bei einem Versicherer mit kleinem Bestand. Ob dann dessen Kalkulation aufgeht, die auf dieser Grundlage basiert, ist offen.

„Ist ein Versicherer bei einem Beruf deutlich billiger als alle anderen, ist Vorsicht angebracht. Dann kann ein Fehler vorliegen“, weiß Kaiser. Bisweilen kommt es nämlich zu Bezeichnungsunterschieden – nicht jeder Versicherer versteht unter einem Berufsbegriff dasselbe. So gab es einen Fall, wo ein BU-Versicherer eine ganze Reihe Stripper in den Bestand bekam. Gemeint war der alte Beruf des Tauherstellers, die Makler schlossen aber reihenweise für Erotik-Tänzer aus dem Rotlichtmilieu ab.

Über das Angebot von Billigtarifen in Verbindung mit vereinfachten Gesundheitsfragen holen sich manche Versicherer bewusst risikoreicheres Geschäft in den Bestand. „Sie brauchen den Umsatz und gleichen das Risiko dann oft über eine schleppende Bearbeitung im Leistungsfall und über geringere Anerkennungsquoten im Nachhinein wieder aus“, sagt der BU-Experte.

Kennzahlen zum Versicherer nicht aussagekräftig

Können hier Kennzahlen wie Anerkennungsquoten, Prozessquoten und Bearbeitungszeiten helfen, das Risiko eines zu günstig gewählten Tarifs einzuschätzen? „Es ist egal, wie ein Versicherer heute agiert. Wichtig wäre zu wissen, was er in 20 Jahren macht, wenn der BU-Fall möglicherweise eintritt. Hier kann keine aktuelle Kennzahl helfen“, weiß Kaiser. Zumal die Angaben schlecht nachprüfbar sind und teils auf nicht vergleichbaren Grundlagen beruhen. Beispiel Prozessquote: Manche zählen eine Klage nur, wenn sie endgültig beschieden wird, andere nehmen Vergleiche mit auf, wieder andere zählen eine zweitinstanzliche Entscheidung auch, obwohl der Fall schon einmal berücksichtigt wurde.

„Man muss stets das Gesamtbild anschauen und den gesunden Menschenverstand zu Rate ziehen“, rät Kaiser. Immerhin: Die Bedingungen in den BU-Verträgen befinden sich branchenweit auf sehr hohem Niveau. Bei den günstigeren abgespeckten Tarifen ist bisweilen indes noch die abstrakte Verweisung enthalten.

Alternative Produkte besser als günstige BU?

Nicht immer benötigt ein Kunde alle Top-Klauseln: Selbstständige etwa müssen oft nachweisen, dass sie sich nicht umorganisieren können. Diese Klausel steht vielen im Weg, überhaupt als berufsunfähig eingestuft zu werden. „Nehmen Sie einen Schreinermeister mit fünf Angestellten. Wenn der nicht mehr als Schreiner arbeiten kann, wohin wollen sie ihn theoretisch verweisen?“, fragt BU-Experte Kaiser. Hier könne eine abstrakte Verweisung in Kauf genommen werden, weil sie keine Rolle im Vertrag spielt.

Durch die fortschreitende Berufsgruppendifferenzierung gibt es immer mehr Berufe, die nicht mehr versicherbar sind. Die Alternativen zur BU rücken daher stärker in den Blickpunkt, bei Selbstständigen könnte somit beispielsweise auch eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung eine vernünftige Lösung sein.

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