Die inzwischen stillgelegte Biogasanlage in Engstingen. © dpa/picture alliance
  • Von Lorenz Klein
  • 18.05.2017 um 15:36
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Seit vier Monaten beschäftigt der Gärsubstrat-Unfall die Menschen in Engstingen in Baden-Württemberg. Zunächst gewährte die Haftpflichtversicherung des Betreibers eine kulante Sofortleistung, doch anerkennen will der Versicherer den Schaden nicht, wie sich jetzt zeigt. Die Begründung lesen Sie hier.

Im Januar richtete eine übelriechende Masse, die aus einer defekten Biogasanlage austrat, erhebliche Schäden in dem kleinen Ort an: Insgesamt 1,5 Millionen Liter Gärsubstrat überfluteten mehrere Keller und eine Gaststätte (wir berichteten).

Obwohl die Haftungsfrage noch nicht geklärt war, hatte die Haftpflichtversicherung des Biogasanlagenbetreibers, die Sparkassenversicherung, 150.000 Euro für Sofortmaßnahmen freigegeben.

Dabei soll es nach dem Willen der Sparkassenversicherung allerdings bleiben – sie möchte für die Schäden, die durch den Gärsubstrat-Unfall entstanden sind, nicht aufkommen. Das berichtete der SWR am Mittwoch.

Bewohner befürchten langen Rechtsstreit

Der Versicherer begründet seine Ablehnung gegenüber dem SWR damit, dass die Anlage zum Zeitpunkt des Unfalls nicht genehmigt gewesen sei. Daher liege auch kein Versicherungsschutz vor.

Um entschädigt zu werden, müssten sich die Betroffenen nun direkt bei der BIGA, dem Betreiber der Biogasanlage wenden, um dort ihre Schadensersatzforderungen geltend zu machen.

Nun befürchten die Bewohner einen langen Rechtsstreit. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen den Betreiber der Biogasanlage laufen noch, heißt es. Zurzeit sei die Biogasanlage vom Landratsamt stillgelegt worden.

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Lorenz Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

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