Beim Arbeitsamt können junge Gründer einen Zuschuss beantragen. © picture alliance / Fotostand | Fritsch
  • Von Manila Klafack
  • 27.10.2020 um 14:24
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Der Gründungszuschuss der Arbeitsagentur gehört wohl zu der bekanntesten Art, auf dem Weg zum eigenen Unternehmen finanziell gefördert zu werden. Allerdings gibt es einige Voraussetzungen, die ein Antragsteller erfüllen muss, um in den Genuss dieser Unterstützung zu kommen. Welche das sind, erfahren Sie hier.

Der junge Informatiker Martin und der Marketingspezialist Kevin träumten bereits während ihres Studiums von einem gemeinsamen Unternehmen. Allerdings wollten sie nach ihrem Abschluss erst noch ein paar Jahre Berufserfahrung sammeln. Doch nun ist es endlich soweit: Sie wollen den Schritt wagen und sich mit einer Internet-Agentur selbstständig machen.

Während ihrer Vorbereitungsphase recherchieren die beiden Gründer die vielen verschiedenen Fördermöglichkeiten. Eine davon betrifft den Existenzgründungszuschuss der Arbeitsagentur. Wer aus einer Arbeitslosigkeit heraus sein Unternehmen gründet, kann dabei finanziell unterstützt werden. Das klingt für beide recht spannend. Doch wie funktioniert das mit dem Gründungszuschlag eigentlich?

Wer kann den Gründungszuschuss beantragen?

Einen Antrag kann jeder stellen, bei dem bei Beginn der Selbstständigkeit noch ein Restanspruch auf Arbeitslosengeld besteht. 150 Tage müssen es mindestens sein. Darüber hinaus muss der potenzielle Gründer seine Selbstständigkeit hauptberuflich, also mit mehr als 15 Stunden in der Woche, ausüben. Die Arbeitslosigkeit muss damit beendet werden.

Eine „fachkundige Stelle“ – zum Beispiel die Industrie- und Handelskammer, die Handwerkskammer, Kreditinstitute oder ein Steuerberater – muss bescheinigen, dass das Geschäftsmodell überzeugt. Auch die persönlichen Kenntnisse und Fähigkeiten müssen zu der Geschäftsidee passen.

Existenzgründerseminare oder Kurse zur Übernahme eines Unternehmens können hier weiterhelfen, sollte dieses Know-how noch nicht oder nicht ausreichend vorhanden sein.

Wichtig zu wissen: Es gibt keinen Rechtsanspruch auf den Gründungszuschuss. Vielmehr entscheidet der zuständige Vermittler bei der Arbeitsagentur, ob die entwickelte Idee Potenzial hat und erfolgreich einen Weg aus der Arbeitslosigkeit bietet. Ein weiteres Kriterium ist, ob überhaupt noch ein Budget für Fördermittel vorhanden ist.

Wie hoch ist der Gründungszuschuss?

Die Höhe richtet sich nach dem Arbeitslosengeld. Sechs Monate lang bekommt der Gründer monatlich exakt das zuletzt erhaltene Arbeitslosengeld plus weitere 300 Euro. Diese 300 Euro sind als Zuschuss für die Sozialversicherungsbeiträge gedacht. Denn mit der Selbstständigkeit fällt die Pflichtversicherung in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung weg.

Nach Ablauf der sechs Monate kann der Jung-Unternehmer für weitere neun Monate den Zuschuss in Höhe von 300 Euro beantragen. Dazu genügt der Nachweis über die hauptberufliche Tätigkeit.

Wie stelle ich den Antrag?

Der Antrag auf Gründungszuschuss muss persönlich beim zuständigen Vermittler der Arbeitsagentur abgegeben werden. Dafür kann online oder telefonisch ein Termin vereinbart werden.

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Manila Klafack

Manila Klafack war bis März 2024 Redakteurin bei Pfefferminzia. Nach Studium und redaktioneller Ausbildung verantwortete sie zuvor in verschiedenen mittelständischen Unternehmen den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.

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