Cyber-Attacken können heftige Folgen für Unternehmer haben. © Bild von Elchinator auf Pixabay
  • Von Redaktion
  • 08.06.2020 um 10:37
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Für Vermittler ist das Thema Cyber-Versicherung eines mit enormem Potenzial. Denn für Unternehmer werden diese Policen bald den gleichen Stellenwert haben wie die Betriebs- oder Vermögensschadenhaftpflicht, schreiben die beiden Versicherungsmakler, Mike Amelang und Jörn Mohrlüder, in ihrem Gastbeitrag.

Zweifellos hat die Corona-Krise die letzten Skeptiker der Nutzung des Internets verstummen lassen. So titelte das „Handelsblatt“ Anfang Mai 2020: „Die Ausgangssperren wegen Corona treiben viele Menschen zu Amazon“. Unternehmen, die bis dahin weitgehend auf analoge Prozesse setzten, hatten das Nachsehen. Es zeigte sich die Abhängigkeit der Gesellschaft von der Informationstechnologie (IT). Ohne den verstärkten Einsatz von digitalen Prozessen in den Unternehmen in der aktuellen Zeit wären wahrscheinlich große Teile der Wirtschaft und Verwaltungssysteme in Deutschland vollständig zum Erliegen gekommen.

Aus dieser Erfahrung heraus überdenken viele Unternehmen ihre Arbeitsprozesse jetzt neu und setzen vermehrt auf digitale Prozesse und Arbeitsmodelle in ihren Unternehmen. Durch die sich stetig ausweitende Digitalisierung (weiter steigende Vernetzung und Nutzung aller Daten) wird in Zukunft unsere Abhängigkeit im Bereich der IT- und Web-Anwendungen noch zunehmen. Der klassische Einbrecher wird arbeitslos, aber die Cyber-Attacken auf Unternehmen und Privatpersonen nehmen zu, wie das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI) unlängst mitteilte. Der Schutz der Daten und der damit verbundenen Infrastruktur in Unternehmen sowie die Absicherung der Folgen eines Datenschadens rücken daher mehr in den Fokus.

Doch vielen Unternehmern ist noch immer nicht bewusst, dass ein Datenschaden beziehungsweise das Lahmlegen der digitalen Infrastruktur enorme finanzielle Schäden verursachen kann. Beispiel Gesundheitswesen: Der Ausfall des Datenflusses zum Beispiel verhindert die Behandlung beim Arzt oder Zahnarzt. Wenn Patientendaten, Anamnesen, Medikation, Diagnosen, Abrechnungen und so weiter nicht gelesen werden können, kann der Arzt nichts tun. Jeder Tag Behandlungsausfall bedeutet Umsatzverlust und Einkommensminderung. Werden persönliche Kundendaten von Unternehmen gestohlen, können schnell Schadensersatzforderungen auf den Arzt zukommen.

Hohe Ausfallschäden möglich

Weiteres Beispiel: Anwälte. Bei Anwaltskanzleien bedeutet der fehlende Zugriff auf das Dokumentenmanagement der Kanzlei und die Kommunikations-Tools einen Totalausfall. Es drohen Terminausfälle und Fristenüberschreitungen mit hohen Folgekosten. Hinzuzurechnen sind zudem die Wiederherstellungskosten.

Neben den Ausfall-Schäden bestehen noch zwei gleichwertige Bedrohungen für die Unternehmen. Zum einen das Themenfeld der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Der in der Corona-Krise entstandene Eindruck, dass Datenschutz keine Rolle mehr spielt, täuscht: Die DSGVO hat weiterhin bestand mit all ihren Verpflichtungen. Bei einem Diebstahl persönlicher Daten müssen zum Beispiel alle Kunden eines Unternehmens darüber informiert werden. Welcher Aufwand und welche Kosten allein mit der Erfüllung dieser gesetzlichen Pflicht verbunden sind, sollte jedem Unternehmen schnell bewusst werden.

Eine weitere, meist unberücksichtigte, Gefahr besteht in der Reputationsbeschädigung des Unternehmens aus Sicht seiner Kunden oder Mandanten.  Was würde es bedeuten, wenn Kunden nicht direkt vom Unternehmen, sondern aus Online-Medien, Fernsehen oder Presse erfahren, dass ihre persönlichen Daten jetzt im Internet abzurufen sind und das hierfür ihr Unternehmen verantwortlich ist? Viele Unternehmen haben nach solchen Fällen deutliche Umsatzeinbrüche sowie Kosten zur Schadenbehebung zu erleiden. Für manche Unternehmen würden solche Szenarien das Ende bedeuten.

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