Louisa Specht-Riemenschneider ist als Bundesdatenschutzbeauftragte unter anderem für den Datenschutz in Behörden zuständig © picture alliance / dts-Agentur | -
  • Von Andreas Harms
  • 03.06.2025 um 10:30
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Daten gelten bekanntermaßen als der neue Top-Rohstoff der Wirtschaft. Umso wichtiger ist es, dass dieser wahre Schatz gut geschützt ist. Eine Schlüsselposition nehmen dabei Datenschutzbeauftragte ein. Doch was ist, wenn ihnen mal ein Fehler unterläuft?

Zwei andere Versicherer versuchen sich indes, über Verbände Geschäfte zu sichern. So hat die Ergo bei der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD) den Fuß in der Tür. Mitglieder können dort über den VDM-Versicherungsmakler aus Monheim am Rhein die Vermögensschadenhaftpflicht zu Sonderkonditionen abschließen. Und der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BVD) hat sich die Dienste der R+V gesichert.

Über Butz Versicherungsmakler in Königstein im Taunus gibt es Berufs- und Vermögensschadenhaftpflicht für externe DSB plus optionaler Betriebs- und Privathaftpflicht mit diversen zusätzlichen Services. Allerdings ist die Versicherungssumme für Vermögensschäden auf 5 Millionen Euro begrenzt.

Zusätzlicher Rechtsschutz ist sinnvoll

Doch auch das ist noch nicht alles. Der auf Gewerbe spezialisierte Versicherer Markel erwähnt in seiner Vermögensschaden- und Betriebshaftpflicht „Pro Dienstleister“ ausdrücklich auch „Externe Beauftragte für Datenschutz“. Die Versicherungssumme reicht grundsätzlich bis 3 Millionen Euro. Mit hinzubuchbar sind Cyber- und Dateneigenschäden und eine Außenhaftungsversicherung für Geschäftsführer und Manager.

Zweifellos ist es eine gute Idee, wenn Makler Niendieck zusätzlichen Rechtsschutz, inklusive Strafrecht, empfiehlt. In Vermögensfragen oder auch als sogenannter passiver Rechtsschutz ist eine entsprechende Komponente jedoch in Vermögensschaden- oder Betriebshaftpflicht zumindest mit enthalten. Damit dürfte immerhin dann mit Hilfe zu rechnen sein, wenn Geschädigte den DSB verklagen und er sich wehren muss. Zum Beispiel gegen einen Wohnungsbesitzer mit Legionellen.

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Andreas Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

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