Einen Krankenschwester erfasst Patientendaten. © Getty Images
  • Von Redaktion
  • 08.06.2016 um 13:45
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Wie gehen Vermittler am besten mit den Gesundheitsfragen in der Unfallversicherung um? Ienje Gatz, Leiterin Risikoprüfung beim Rückversicherer Swiss Re, über die richtige Handhabung mit diesem kniffligen Thema im Beratungsgespräch.

Pfefferminzia: Wann ist eine Gesundheitsprüfung beim Abschluss einer privaten Unfallversicherung notwendig?

Ienje Gatz: Jeder Versicherer entscheidet das anhand seiner Unternehmensphilosophie. Gesundheitsfragen in der Unfallversicherung liegen im Trend, denn sie ermöglichen es, mehr Menschen zu versichern. Ohne Gesundheitsfragen werden viele Personen abgelehnt, deren individuelles Risiko durchaus versicherbar wäre. Gerade bei Selbstständigen reicht der erhältliche Schutz oft nicht aus. Über Gesundheitsfragen kann die Branche individuellere und bessere Produkte anbieten.

Welche Vorerkrankungen führen in der Regel zur Ablehnung oder zu Risikozuschlägen?

Es gibt Erkrankungen, die sehr schadenträchtig sein können wie etwa Epilepsie. Erkrankte verlieren hier bei einem Anfall häufig spontan die Körperspannung und das Bewusstsein. Typischerweise sind das Erkrankungen, für die im sozial- und arbeitsmedizinischen Bereich ein Berufsverbot besteht, weil das Gefährdungspotenzial zu hoch wäre. Auch die Einnahme bestimmter Medikamente etwa in Folge eines Herzinfarkts oder Schlaganfalls kann das Unfallrisiko erhöhen. Es gibt keinen Branchenkonsens, auch hier agiert jeder Versicherer individuell.

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Setzen Rückversicherer stets eine Gesundheitsprüfung voraus?

Insbesondere ab einer bestimmten Versicherungssumme – etwa in Millionenhöhe – ist dies unerlässlich, um das Risiko abzusichern. Wir stellen aber nicht automatisch ab Summe X pauschal die gleichen Fragen. Als Rückversicherer passen wir uns hier auch der jeweiligen Philosophie des Erstversicherungsunternehmens und des von ihm entwickelten Produkts an.

Wie beurteilen Sie die Verständlichkeit der Gesundheitsfragen?

Sie könnte besser sein. Die Fragen müssen vom Risikoprüfer der Erstversicherung, der Schadenabteilung, dem Rückversicherer und dem Endkunden gleichermaßen verstanden werden. Viele Fragen wurden über den Verbraucherschutz eingeführt oder modifiziert, sind dadurch aber nicht unbedingt verständlicher geworden. Die Verwendung von medizinischen Fachbegriffen etwa ist grundsätzlich problematisch. Es gibt zum Beispiel viele Formen von Epilepsie. Auch was man unter „chronisch“ versteht, erschließt sich einem Laien nicht zwangsläufig. Wir empfehlen daher, bei der Erstellung der Fragen möglichst alle betroffenen Seiten miteinzubeziehen und mit Menschen, die nicht in der Versicherungsbranche arbeiten, zu testen.

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