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  • Von Redaktion
  • 16.02.2015 um 19:56
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Wer in Rente geht, kann viele Versicherungen kündigen. Bei der Krankenversicherung ist das nicht der Fall. Tatsächlich gibt es komplizierte Regelungen, welche die Basis zur Berechnung des Beitrags bilden. Hier erfahren Sie, wann Sie Anspruch auf den halben Beitrag haben.

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