Peter Kažimír ist Gouverneur der slowakischen Nationalbank und hat die Entscheidung gegen die Novis Versicherung unterschrieben © picture alliance / ZUMAPRESS.com | Wiktor Dabkowski
  • Von Andreas Harms
  • 07.06.2023 um 17:44
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Die slowakische Versicherungsaufsicht dreht der Novis Versicherungsgesellschaft den Hahn zu. Sie darf keine Versicherungen mehr vertreiben, auch in Deutschland nicht. Der Versicherer sieht die Entscheidung nicht ein und will dagegen vorgehen.

Die Novis Versicherungsgesellschaft darf ab sofort keine Versicherungen mehr verkaufen. Die entsprechende Lizenz hat ihr die slowakische Versicherungsaufsicht von der Nationalbank der Slowakei (NBS) mit Wirkung zum 5. Juni 2023 entzogen. Das teilte die deutsche Finanzaufsicht Bafin mit, nachdem sie von der NBS darüber informiert wurde.

Eine Niederlassung der Novis durfte auch in Deutschland Versicherungen vertreiben. Da der Hauptsitz aber in der Slowakei liegt, ist jedoch nicht die Bafin zuständig, sondern die NBS. Außer in Deutschland ist er auch in Österreich und Tschechien als Lebensversicherer aktiv.

Der Entzug der Geschäftserlaubnis wirke sich nicht auf die bestehenden Verträge aus, heißt es von den Behörden weiter. Und auch Novis weist darauf hin, dass Kunden weiter ihren Versicherungsschutz haben, aber auch weiter Prämien zahlen müssen. Die NBS will nun beim zuständigen Gericht beantragen, dass Novis aufgelöst, das Liquidationsverfahren eingeleitet und ein Liquidator bestellt wird.

Beim Versicherer selbst zeigt man sich über die Maßnahmen entsetzt. Man sei überrascht, wie viele Fehler in der Entscheidung steckten, heißt es in einer Stellungnahme. Außerdem habe die NBS alle vorgelegten (Gegen-)Beweise ignoriert. Wörtlich schreibt sie: „Dazu gehört sogar das Gutachten eines Gerichtssachverständigen aus Wien, der behauptet, dass die NBS die Solvenzbilanz der Novis so stark verzerrt hat, dass der Sachverständige in Bezug auf das NBS-Verfahren den Begriff ‚Fälschung‘ verwendete.“

Bei Novis sei man davon überzeugt, dass die NBS falsch entschieden, Sachverhalte falsch beurteilt und Gesetze falsch angewendet hat. Schon seit langem habe man darauf hingewiesen, dass einzelne NBS-Beamte voreingenommen sind und sogar rechtswidrig handeln. Man bereite deshalb eine Verwaltungsklage vor und werde das Gericht bitten, die Wirksamkeit der Entscheidung aufzuschieben.

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Andreas Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

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