Wer eine Waschmaschine kauft, bekommt oft auch eine entsprechende Geräteversicherung angeboten. © Pixabay
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  • 22.07.2019 um 16:45
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Ein Mann kauft eine Waschmaschine für 199 Euro und schließt dabei eine Geräteversicherung ab. Neun Jahre später hat er für die Police insgesamt 800 Euro hingelegt. Die Verbraucherzentrale Hamburg fordert nun, dass Versicherungen ihre Kunden darauf hinweisen sollen, wenn die Beiträge den Produkt-Neupreis übersteigen.

Jeder hat das vermutlich schon einmal erlebt: Man kauft ein Gerät wie eine Waschmaschine und bekommt prompt eine passende Geräteversicherung dazu angeboten. Viele Verbraucher greifen dann zu – und vergessen, dass sie entsprechend versichert sind. Mit teuren Folgen. 

So ist es auch einem Verbraucher ergangen, über den die Verbraucherzentrale Hamburg berichtet. Er kauft eine Waschmaschine für 199 Euro und schließt eine Geräteversicherung für 8 Euro im Monat bei der Wertgarantie ab. Nach zwei Jahren hätte der Mann mit seinen Prämien schon den Neupreis der Maschine bezahlt – er hat seinen Vertrag aber vergessen. 

Erst nach neun Jahren fällt ihm sein Fehler auf, mittlerweile haben sich Prämien in Höhe von 800 Euro angesammelt – und das Gerät hat der Mann gar nicht mehr. Er kündigt die Versicherung und erfährt daraufhin, dass er die Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres verpasst hat. Die Folge: Der Vertrag soll erst zum August 2020 enden, und er muss weitere 90 Euro bezahlen. Der Mann wendet sich an die Verbraucherzentrale, die den Anbieter zu einem früheren Kündigungsdatum bewegen kann.

Die Verbraucherzentrale empfiehlt Verbrauchern daraufhin, die Finger von Geräteversicherungen zu lassen. Sicher sei es ärgerlich, wenn die Waschmaschine oder das Notebook kurz nach Ablauf der Garantiezeit kaputt gingen. Ein solcher Schaden treibe jedoch niemanden in den Ruin. Von den Versicherungen fordern die Verbraucherschützern, dass sie Kunden automatisch darauf hinweisen, wenn die Summe der eingezahlten Versicherungsprämie den Neupreis des versicherten Produktes übersteigt. Auch sollte die Maximallaufzeit der Versicherung an den Wert des zu versichernden Gerätes angepasst werden.

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