Hochwertige Garten- und Balkonmöbel sind ein Stück Lebensqualität. © freepik
  • Von Anette Bierbaum
  • 06.07.2020 um 13:01
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Balkonien ist 2020 das Trendziel schlechthin. Pandemiebedingt bleiben viele Deutsche in diesem Jahr lieber zuhause. Umso freigiebiger investieren sie in die Verschönerung des eigenen Gartens – neue Gartenmöbel inklusive. Was aber, wenn die Gartenliege über Nacht verschwindet? Oder die teure Outdoor-Lounge dem Sommergewitter zum Opfer fällt? Zahlt dann die Versicherung? Das erfahren Sie hier.

„Jetzt machen wir es uns richtig schön“, dachten sich im Frühjahr wohl viele Deutsche, die die eigenen vier Wände deutlich öfter von innen sahen. Gleiches galt für Balkon und Garten. Laut eine aktuellen Ebay-Umfrage stieg allein der Umsatz an teuren Lounge-Landschaften in den Monaten April und Mai 2020 um 419 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Für mehr Beach-Feeling zuhause sorgt in diesem Sommer auch der eigene Pool (plus 187 Prozent), Sonnenliegen (plus 114 Prozent) und der neue Sonnenschirm (plus 67 Prozent).

Außerhalb der eigenen vier Wände sind viele unterversichert

Je üppiger und teuer die Gartengestaltung ausfällt, umso öfter fragen sich Gartenliebhaber, wie gut die Outdoor-Ausstattung im Fall eines Diebstahls oder Zerstörung durch Sommerunwetter versichert ist. Sagen wir es gerade heraus: die Antwort ist in vielen Fällen ernüchternd.

Der Schutz durch die Hausratversicherung endet oft schon an der Schwelle zur Terrasse. Wer für Gartenmöbel auf dem Balkon oder dem Grundstück Erstattungsleistungen bekommen möchte, sollte bei der Wahl der Hausratversicherung auf die Auswahloption einer Außenversicherung achten oder seinen Tarif um den entsprechenden Punkt erweitern.

Einbruch, Unwetter, Geräteschutz – alles wichtige Zusatzpunkte

Da Einbrecher wenn überhaupt nur über Einfriedungen oder Gatter steigen müssen, um an die kostbare Outdoor-Landschaft zu gelangen, ist der Diebstahlschutz für den Außenbereich bei vielen Versicherungen ein schwieriges Thema – und oft nicht eindeutig auslegbar. Viele Anbieter sehen eher die Besitzer in der Pflicht, die Gartenmöbel vor Diebstahl zu schützen – etwa durch Anschließen an eine Kette.

Das Gleiche gilt für Schäden als Folge von Wetterereignissen. Wenn nach einem heißen Sommertag Gewitter mit Starkregen und heftigen Windböen auf die Gartenlandschaft trifft, sollten Besitzer ihre Gegenstände möglichst sturmsicher befestigen – leichter gesagt als getan. Einige Versicherungen haben daher auch außerhalb des Versicherungsortes den finanziellen Schutz etwa von Gartenmöbeln bei Schädigung durch Sturm und Hagel als Zusatzbaustein aufgeführt.

Es lohnt sich auch ein Blick auf den Versicherungsschutz weiterer Geräte: Der teure Gasgrill, die Tischtennisplatte, der Mähroboter und der Aufstellpool der Kinder sind bei vielen Hausratversicherungen bis zu 100 Prozent der Versicherungssumme abgesichert. In dem Fall wird der Neuwert des gestohlenen oder beschädigten Gegenstands gezahlt – egal wie alt er ist. Andere Versicherer deckeln die auszahlbare Summe auf beispielsweise 2.000 Euro. Ein Blick in die Versicherungsbedingungen gibt hier Aufschluss.

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Anette Bierbaum

Anette Bierbaum schreibt seit 2015 als freie Redakteurin für Pfefferminzia. Darüber hinaus unterstützt die gelernte PR-Fachfrau seit über zehn Jahren Medienhäuser, PR-Agenturen und redaktionell geprägte Content-Plattformen.

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