Ein Heißluftballon fährt über die Ortschaft Bodnegg (Baden-Württemberg) hinweg. © Felix Kästle/dpa
  • Von Karen Schmidt
  • 12.03.2020 um 11:54
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Ein Mann bekommt zum Geburtstag eine Ballonfahrt geschenkt. Bei der missglückten Landung verletzt er sich sehr schwer. Von der Haftpflichtversicherung des Ballonunternehmens verlangt er daraufhin 575.000 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz. Wie der Fall ausging.

Was ist geschehen?

Ein Mann bekommt von seiner Familie zu seinem 75. Geburtstag eine Ballonfahrt geschenkt. Start und Flug verlaufen im August 2015 ohne Zwischenfälle, die Landung missglückt aber mehrmals, beim letzten Versuch knallt der Korb auf den Boden auf, kippt um und wird von der Hülle mitgeschleift.

Der Mann kann sich daraufhin nicht mehr bewegen, seine Wirbelsäule ist am vierten Wirbel abgerissen, berichtet das „Westfalen-Blatt“. Er ist fortan auf einen Rollstuhl angewiesen und kann nicht mehr sprechen.

Er verklagt das Ballonunternehmen auf 300.000 Euro Schmerzensgeld und 275.000 Euro Schadenersatz unter anderem für den behindertengerechten Umbau des Hauses des Ehepaars und die diversen Arztrechnungen.

Der Fall vor Gericht

Im April 2019 kommt es zum Prozess vor dem Landgericht Arnsberg – der Mann ist mittlerweile verstorben. Die Richter sehen keine Haftung des Ballonunternehmens. Ein Fahrfehler habe die harte Landung nicht verursacht, das Geschehen sei „schicksalhaft“ gewesen.

Der Anwalt der Frau bereitet eine Berufung vor. Die Begründung: Der Mann sei vor dem Start nicht ausreichend über die möglichen Risiken aufgeklärt worden. Wäre das passiert, hätte er die Fahrt nicht angetreten.

Vor der Berufung Ende März vor dem Oberlandesgericht Hamm einigen sich die Witwe des Mannes und der Haftpflichtversicherer des Ballonunternehmens auf einen Vergleich. 250.000 Euro zahlt die Versicherung nun an die Frau aus.

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Karen Schmidt

Karen Schmidt ist seit Gründung von Pfefferminzia im Jahr 2013 Chefredakteurin des Mediums.

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