Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 28.06.2016 um 16:24
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Das Bundeskabinett hat den Entwurf des dritten Pflegestärkungsgesetzes beschlossen. Die neuen Regeln sollen Pflegebedürftige besser vor Betrügern schützen, die Beratung vor Ort verbessern und im Alltag mehr Unterstützung bieten. Stimmt auch der Bundesrat zu, könnten die meisten Änderungen zum 1. Januar 2017 in Kraft treten.

„Mir ist wichtig, dass die Hilfe auch dort ankommt, wo sie gebraucht wird. Deshalb verbessern wir jetzt die Pflegeberatung in den Kommunen. Außerdem verschärfen wir die Kontrollen, um Pflegebedürftige, ihre Familien und die Pflegekräfte besser vor betrügerischen Pflegediensten zu schützen.“ Darum ging es Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe im Groben beim nunmehr dritten Pflegestärkungsgesetz (PSG III), das in dieser Wahlperiode umgesetzt wird.

Hier kommen die wichtigsten Regelungen des PSG III:

Sicherstellung der Versorgung

Die Länder müssen  eine Versorgungsinfrastruktur gewährleisten, die leistungsfähig ist und zahlenmäßig für die Versorgung von Pflegebedürftigen ausreicht. Mit dem PSG III sollen nun auch die Pflegekassen verpflichtet werden, sich an Ausschüssen zu beteiligen, die sich mit regionalen Fragen oder sektorenübergreifender Versorgung beschäftigen.

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Die Kassen müssen Empfehlungen der Ausschüsse, die sich auf die Verbesserung der Versorgungssituation beziehen, künftig bei Vertragsverhandlungen einbeziehen. Das kann etwa zur Vermeidung von Unterversorgung in der ambulanten Pflege notwendig werden, wenn dort die Erbringung dieser Leistungen durch einen Pflegedienst wegen Unwirtschaftlichkeit eingestellt werden müsste.

Beratung

Die Beratung von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen will Gröhe vor Ort verbessern. Dazu sollen Kommunen mit dem PSG III für die Dauer von fünf Jahren Pflegestützpunkte einrichten können. Versicherten sollen künftig Beratungsgutscheine für eine Pflegeberatung einlösen können.

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