Ein Mann kehrt mit einem Besen Blätter von einem Gehweg vor seinem Haus. Die Alternative zum Laubbläser ist leise und günstig. © picture alliance / Wolfram Steinberg
  • Von Anette Bierbaum
  • 16.11.2020 um 11:13
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Bunte Laubteppiche auf dem Gehweg sind hübsch anzuschauen. Doch die herbstliche Pracht hat eine unschöne Kehrseite. Besonders nassgeregnet macht es den Gehweg schnell zur Rutschbahn. Doch wer ist eigentlich für die Gehwegräumung zuständig? Und wann greift die Versicherung? Hier kommen die Antworten

Wer ist zuständig für die Laubräumung auf dem Gehweg?

Normalerweise sind für die Verkehrssicherungspflicht die Städte und Kommunen zuständig. Sie müssen dafür sorgen, dass sich niemand verletzt und dafür entsprechende Maßnahmen treffen. Doch die geben in vielen Fällen die Pflicht zur Gehwegräumung an die Immobilienbesitzer weiter – und über den Mietvertrag landet die Räum- und Streupflicht schließlich beim Mieter.  

Wie oft und wann muss das Laub weggeräumt sein?

Unter der Woche muss das Herbstlaub täglich zwischen 7 und 20 Uhr von den Gehwegen verschwinden. Vor 7 Uhr morgens laufen Passanten auf eigene Gefahr über den Gehweg – so ein Urteil des Landgerichts Frankfurt (Aktenzeichen: 2/23 O368/93). Am Wochenende reicht es, sich den Bürgersteig vor dem Haus nach dem Frühstück vorzunehmen: Hier endet die Frist um 9 Uhr am Morgen. Andere Zeitvorgaben gelten für laute Laubbläser: Laut Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV)) dürfen diese werktags lediglich von 9 bis 13 Uhr und von 15 bis 17 Uhr loslegen. Sonn- und Feiertags müssen sie ganztägig ruhen. 

Was passiert, wenn jemand auf dem Gehweg vor dem eigenen Haus stürzt?

Hausbesitzer, Vermieter und Mieter sind auch in Abwesenheit nicht von ihrer Räum- und Streupflicht befreit. Denn kommt jemand zu Schaden, weil er auf nassem Laub oder im Winter auf zugefrorenen, verschneiten  Bürgersteigen ausrutscht, kann es teuer werden. Laut Paragraf 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) steht Passanten in solch einem Fall Schadenersatz zu. 

Welche Versicherung zahlt im Ernstfall 

Falls sich ein Fußgänger oder Fahrradfahrer auf dem Gehweg vor dem Haus verletzt und Schadensersatz einfordert, kommen in der Regel verschiedene Versicherungen in Betracht. Vermieter können auf Zahlungen ihrer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung hoffen. Bei Hausbesitzern, die ihr Eigenheim selbst bewohnen, greift die private Haftpflichtversicherung. Und auch Mieter, die laut Mietvertrag zur Räumung verpflichtet sind, sind über die Privathaftpflicht vor finanziellen Folgen geschützt.  

Dabei gilt, dass die Deckungssumme mindestens 15 Millionen Euro pauschal für Sach-, Personen – und Vermögensschäden betragen sollte, wie der Bund der Versicherten (BdV) rätDoch nicht bei allen Haftpflichtverträgen, insbesondere bei älterensei das der Fallwarnt der BdVVersicherte sollten diese gegebenenfalls anpassen, damit im Schadenfall keine Deckungslücken entstehen, die sie dann selber tragen müssen”, so die Empfehlung der Experten. 

 

 

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Anette Bierbaum

Anette Bierbaum schreibt seit 2015 als freie Redakteurin für Pfefferminzia. Darüber hinaus unterstützt die gelernte PR-Fachfrau seit über zehn Jahren Medienhäuser, PR-Agenturen und redaktionell geprägte Content-Plattformen.

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