Wasserschäden: Mit einer guten Versicherungspolice sind Haus- und Wohnungseigentümer auf der sicheren Seite. © Getty Images
  • Von Redaktion
  • 11.11.2015 um 17:15
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Welche Police ist für welchen Schadenfall zuständig? Welche greift bei Brand- oder Sturmschäden, wer kommt für Leitungswasserschäden auf? Worauf Ihre Kunden bei einer Gebäude- oder Hausratversicherung achten sollten.

Wohnungsbrand, Wasserrohrbruch, Einbruch: Mit Glück bleiben Hauseigentümer und Wohnungsbesitzer davon verschont. Doch wenn der Schaden eintritt, hilft nur noch eine gute Versicherungspolice. Die Hausratversicherung gehört neben der Gebäudeversicherung zu den „Must-haves“. Rund 95 Prozent der Deutschen wollen darauf nicht verzichten. Die Hausratversicherung schützt das Hab und Gut in den eigenen vier Wänden in der Regel gegen Feuer-, Schnee-, Sturm-, Erdrutsch- und Wasserschäden. Auch Diebstahl und Glasbruch können mit eingeschlossen werden.

Erst große Schäden versichern, dann die kleinen

Die Wohngebäudeversicherung ist eine sinnvolle Wahl für alle, die ein Haus besitzen. Denn die von ihr abgedeckten Schäden können extrem teuer werden. Die Gebäudeversicherung kommt für Schäden am Gebäude und an den damit verbundenen Teilen, wie Fenstern, Türen und Treppen auf. Feuer, Blitz, Sturm, Hagel und Leitungswasser gehören wie bei der Hausratversicherung fast immer zur Grundausstattung. Elementarschäden wie Hochwasser, Starkregen oder Schneelast lassen sich gegen Aufpreis mitversichern.

Wer zahlt, wenn es brennt

Tatsächlich gibt es bei Gebäude- und Hausratversicherungen zahlreiche Überschneidungen und auch einige Tücken, die beim Abschluss beachtet werden sollten. Die Oberösterreichische Versicherung beispielsweise zahlt sowohl in der normalen Variante der Hausratversicherung „DaHeim“, als auch im „ZuHaus-Tarif“ der Wohngebäudeversicherung für Schäden, die durch Explosion und Blitzschlag entstehen.

Doch sehr viel häufiger vorkommende Seng- und Schmorschäden deckt erst die jeweilige Premium-Variante beider Versicherungen ab. Dazu zählen durch heiße Herdplatten angesengte Plastikutensilien ebenso, wie das Zigarettenbrandloch auf der Couch oder Schmorschäden in der Verkabelung. Weiterer Vorteil der Premium-Variante ist die Übernahme von Kaminschäden: Hüpft Glut aus dem Kamin, ist auch der Schaden am davorliegenden Bärenfell abgedeckt.

Wenn Wohnung oder Keller unter Wasser stehen

Die Folgen eines Wasserrohrbruchs in der Wohnung müssen Hausrat- und Gebäudeversicherte ohne eigenes Verschulden nicht selbst bezahlen. Gegenstände, die im dadurch überschwemmten Wohnraum oder Keller gelagert und Schaden erlitten haben, wie beispielsweise Kleider oder Fahrräder, werden in der Regel von der Hausratversicherung bezahlt. Schäden, die unter die Rubrik „Leitungswasser“ fallen, können dabei deutlich weiter reichen, als es vielen Versicherten bewusst ist: Brüche an Leitungsrohren etwa gehören in diesen Bereich und auch Schäden durch den Austritt von Flüssigkeiten aus diversen Heizungsmodellen oder Klimaanlagen sind im Regelfall als Leitungswasserschaden in der Hausratversicherung mitversichert.

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