Ein Mann mit Laptop: Die Welt wird digitaler, Kundenansprüche verändern sich - dieser Entwicklung werde die IDD-Umsetzung noch nicht gerecht, sagt der GDV. © Getty Images
  • Von Juliana Demski
  • 13.02.2017 um 10:44
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 01:00 Min

Die Digitalisierung ist längst auch in der Versicherungsbranche angekommen – aber der Gesetzesentwurf zur IDD-Umsetzung wird dieser Entwicklung nur zum Teil gerecht. Das findet zumindest der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Beim Thema IDD-Umsetzung spalten sich die Gemüter – die einen sind positiv gestimmt, die anderen eher weniger. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat beide Gefühlsregungen beizusteuern. Positiv wertet er vor allem die Festschreibung des Provisionsabgabeverbots. Die Anforderungen an den Versicherungsvertrieb in der digitalen Welt aber würden noch auf der Strecke bleiben, heißt es in einer Stellungnahme des Verbands. Er fordert, dass folgende Aspekte im Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt werden:

Digitalisierung im Versicherungsvertrieb gestalten, nicht blockieren
Die Kundenerwartungen verändern sich mit der zunehmenden Digitalisierung – umso wichtiger also, dass der Versicherungsmarkt sich anpasst. Der Gesetzesentwurf wird dem laut GDV aber nicht gerecht. Weder Versicherer noch Vermittler sollten einen Kunden beraten müssen, der sich bewusst für den Weg des Fernabsatzes entschieden hat, heißt es in der Stellungnahme des Branchenverbands. Es müsse ermöglicht werden, dass ein Kunde medienbruchfrei auf eine Beratung verzichten kann.

Rechtssicherheit beibehalten
Erst der Versicherungsmakler oder -berater und dann noch der Versicherer in einem zweiten Anlauf? Doppelte Beratung sei „weder notwendig noch praktisch durchführbar“, so der GDV. Auch während der Vertragslaufzeit solle stets der Makler oder Berater der einzige Ansprechpartner sein.

Vermittlung von Nettotarifen nicht einschränken
„Die Vergütungsvorgaben dürfen nicht dazu führen, dass die Vermittlung provisionsfreier Tarife (Nettopolicen) durch Vermittler ausgeschlossen wird“, heißt es in der GDV-Stellungnahme. „Dies würde auch einer stärkeren Verbreitung derartiger Policen entgegenstehen.“ Zur dauerhaft klaren Trennung von provisionsbasierter Versicherungsvermittlung und Versicherungsberatung gegen Honorar dürften Übergangsregelungen deshalb nur befristet gelten, so der Branchenverband.

autorAutorin
Juliana

Juliana Demski

Juliana Demski gehörte dem Pfeffi-Team seit 2016 an. Sie war Redakteurin und Social-Media-Managerin bei Pfefferminzia. Das Unternehmen hat sie im Januar 2024 verlassen.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort