Ein Opa mit seiner Enkelin: Der Nachlass lässt sich mit einer Versicherung klug regeln. © Getty Images
  • Von Redaktion
  • 01.07.2015 um 17:17
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Wer bekommt mein Geld nach meinem Tod? Diese Frage stellen sich viele Menschen. Trotzdem zeigen aktuelle Statistiken, dass 70 Prozent der Deutschen ohne ein Testament sterben. „Dieses Dokument ist vielen wahrscheinlich zu endgültig“, sagt Generationenberaterin Margit Winkler. Es muss aber auch nicht immer ein Testament sein. Wie man zum Beispiel mit einer Lebens- oder Rentenversicherung den Nachlass regeln kann, erklärt Winkler in ihrem Gastbeitrag.

Vielen Menschen ist ein Testament wohl zu endgültig. Stellt man sich der Situation dennoch, können jederzeit Änderungen nötig sein. Oft ist hier der Gang zum Notar erforderlich. Viele greifen daher auf das Berliner Testament zurück. Es gibt jedoch auch Alternativen. Der Vorteil: Maximale Flexibilität und bessere Kapitalerträge. Viele Regelungen wie das Hinzufügen einer Person können so auch ohne Notar vorgenommen werden.

Hier kommen die fünf wichtigsten Varianten, um über den Tod hinaus seinen Willen ohne Testament durchzusetzen.

1. Verträge zu Gunsten Dritter absichern
Depotguthaben sowie Anlagen bei Banken und Bausparkassen können mit „Verträgen zu Gunsten Dritter“ Personen für den Todesfall vorsehen. Natürlich gibt es auch Banken, die diese Verträge ablehnen, aber bei Fondsgesellschaften und Bausparkassen ist das kein Problem. Um auf Nummer sicher zu gehen, kann der Begünstigte unterschreiben und nimmt somit die Schenkung an. Die Höhe kann dabei vom Kontoinhaber immer geändert werden.

2. Begünstigte von Personenversicherungen einsetzen
Lebens- und Rentenversicherer fragen immer nach dem Begünstigten für den Todesfall. Die Namen der Begünstigten können vom Versicherungsnehmer beliebig verändert werden. Zuzahlungen und Auszahlungen sowie Kündigung des Vertrages sind ebenfalls möglich.

3. Versicherte Person benennen
Wer jemanden anderen versorgen möchte, kann eine Rentenleistung oder einen Geldbetrag vorbereiten. Es wird solange gezahlt, wie diese Person lebt. Das Gleiche gilt auch für eine Summe, die zu einem bestimmten Zeitpunkt oder im Todesfall zur Auszahlung kommt. Im Todesfall des Versicherungsnehmers wird die versicherte Person – laut Bedingungen der meisten Anbieter – automatisch Vertragsinhaber. Bis zu diesem Zeitpunkt kann der Eigentümer die Summe der Leistung beliebig ändern.

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