Reinald Müller ist Steuerexperte der Inter Versicherungsgruppe © Inter Versicherungsgruppe
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  • 17.11.2017 um 09:30
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Die am 1. Januar 2018 in Kraft tretende Reform des Investmentsteuergesetzes bedeutet eine Wende für den Vertrieb von Fondspolicen. Wie wird sich diese auf Fondspolicen auswirken? Und worauf Makler achten müssen? Das hat Pfefferminzia Reinald Müller, Steuerexperte der Inter Versicherungsgruppe, gefragt.

Pfefferminzia: Wie werden die Erträge aus Fondsanlagen in Versicherungsprodukten aktuell vom Finanzamt behandelt?

Reinald Müller: Nach geltender Rechtslage werden Erträge aus einer fondsgebundenen Lebensversicherung nach Paragraf 20 Absatz 1 Nummer 6 Ertragssteuergesetz (EStG) besteuert. Erfolgt der Zufluss einer Kapitalleistung erst nach Vollendung des 62. Lebensjahres des Steuerpflichtigen und hat der Versicherungsvertrag im Zeitpunkt der Auszahlung mindestens 12 Jahre bestanden, wird lediglich der hälftige Unterschiedsbetrag zwischen den eingezahlten Beiträgen und dem Auszahlungsbetrag besteuert. Die Versteuerung des hälftigen Unterschiedsbetrages mit dem individuellen Steuersatz muss vom Steuerpflichtigen in seiner Steuererklärung beantragt werden.

Was soll sich mit der Investmentsteuerreform ab 2018 nun ändern?

Künftig werden Investmenterträge in Publikumsfonds mit 15 Prozent Körperschaftssteuer belastet, sofern die Einkünfte aus Deutschland stammen. Berücksichtigt werden Erträge, die ab dem 1. Januar 2018 erwirtschaftet werden. Der 15-prozentige Abzug auf Fondsebene erfolgt auch im Rahmen einer fondsgebundenen Lebensversicherung.

Gibt es dabei Ausnahmen?

Eine Sonderregelung gibt es für geförderte Produkte wie die Basis- und die Riester-Rente. Einkünfte eines Investmentfonds sind auf Antrag steuerbefreit, soweit Fondsanteile im Rahmen von Altersvorsorge- oder Basisrentenverträgen gehalten werden, die nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) zertifiziert werden. In diesem Fall wird die Körperschaftsteuer auf Fondsebene gar nicht erst erhoben, oder an den Fonds zurück erstattet.

Grund hierfür ist die Tatsache, dass die Erträge dieser Produkte bereits der nachgelagerten Besteuerung unterliegen. Der Gesetzgeber hat somit bei Riester- und Basisrentenversicherungen einen Ausgleichsmechanismus eingeführt.

Wie muss die Inter als Versicherer auf die neue Gesetzeslage reagieren?

Damit der Investmentfonds von der Steuer befreit werden kann, muss diesem vom Versicherungsunternehmen gemeldet werden, wie viele Anteile im Rahmen von AltZertG gehalten werden. Dies ist dem Investmentfonds innerhalb eines Monats nach dessen Geschäftsjahresende zu melden. Wir tragen Sorge, dass unsere Kunden vollumfänglich an den Befreiungsbeträgen partizipieren können.

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