Der Segen einer fehlenden Beitragsgarantie. © wirestock/freepik
  • Von Sabine Groth
  • 16.04.2021 um 11:00
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Im Gegensatz zur Riester-Rente muss die Basis-Rente keine Bruttobeitragsgarantie enthalten. Garantiefreie fondsbasierte Policen erfordern bei manchen Kunden zwar etwas Überzeugungs- und Aufklärungsarbeit, sie ist aber die Mühe wert.

Jörg Asmussen redet Tacheles: „2022 könnte es große Probleme geben, wenn der Höchstrechnungszins abgesenkt würde und gleichzeitig die 100-Prozent Beitragsgarantie erhalten bliebe, was zu einer De-facto-Beerdigung der Riester-Rente führen würde“, prophezeit der Hauptgeschäftsführer des Versicherungsverbands GDV. Bei Einführung der Riester-Rente vor knapp 20 Jahren schien das im Vergleich zu klassischen Lebensversicherungen recht lasche Garantieversprechen, dass zu Beginn der Auszahlphase mindestens die eingezahlten Beiträge zur Verfügung stehen, problemlos erfüllbar. Heute nicht mehr.

Mit den gesunkenen Zinsen musste ein immer größerer Anteil des Kundenbeitrags in unrentable Anlagen fließen, um die Garantie zu gewährleisten, und kann nicht die Chancen der Kapitalmärkte nutzen. Und mittlerweile – mit einer Rendite für zehnjährige Bundesanleihen, die seit knapp zwei Jahren im negativen Bereich liegt – ist das so segensreiche Verkaufsargument des Kapitalerhalts für Anbieter zum Fluch geworden.

Garantien sind nicht umsonst zu haben

Basis-Renten haben diese Last nicht. Sie können zwar eine Bruttobeitragsgarantie liefern, sind aber nicht dazu gezwungen. Und sie sind flexibler bei der Garantiewahl. Einige Versicherer bieten Basis-Renten mit reduzierten Garantien an, beispielsweise in Höhe von 80 Prozent der Beiträge, wie es auch der GDV für die Riester-Rente fordert.

Je geringer die Garantie, desto höher die potenzielle Ablaufleistung. Michael Hauer, Geschäftsführer des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP), hat 2020 in einer Beispielsimulation für einen 30-jährigen Kunden mit einer 37-jährigen Ansparphase errechnet, dass eine 80-prozentige Garantie zwar rund 20 Prozent mehr Ablaufleistung als die 100-Prozent-Beitragsgarantie bringen könnte. Ein kompletter Verzicht auf Garantien verdoppelt jedoch den Erwartungswert für die Ablaufleistung. „Ich bin kein Gegner von Garantien, aber man muss die Kunden darauf hinweisen, dass sie etwas kosten. Beim Garantieverzicht besteht natürlich die Möglichkeit, weniger als die Beiträge herauszubekommen. Die Wahrscheinlichkeit ist aber äußerst gering.“

Bei langfristigem Anlagehorizont verlieren Garantien an Bedeutung

Wie gering diese ist, hat Olaf Stotz, Professor an der Frankfurt School of Finance & Management, in einer Studie von 2017 am Beispiel eines Aktiensparplans nachgerechnet. Grundsätzlich gilt: Je länger der Anlagehorizont, desto geringer die Wahrscheinlichkeit, dass die eingezahlten Beiträge am Ende nicht vollständig vorhanden sind.

Für einen 25-Jährigen (Laufzeit 42 Jahre bis Renteneintritt mit 67 Jahren) liegt die Ausfallwahrscheinlichkeit bei einem knappen halben Prozentpunkt. Bei einem 35-Jährigen steigt sie auf etwas über ein Prozent. Aber selbst bei einem 45-Jährigen liegt sie noch unter 4 Prozent. Auch Stotz kommt zu dem Ergebnis, dass für einen langfristigen Anleger die sehr hohen Garantiekosten in keinem Verhältnis stehen zu der sehr geringen Wahrscheinlichkeit von Verlusten zum Laufzeitende.

Hat der Kunde die Vorteile der Garantiefreiheit verstanden und kann damit leben, bietet die fondsbasierte Basis-Rente ihm die Möglichkeit, unversteuertes Kapital – abzüglich der Produkt- und Vertriebskosten – voll in die Kapitalmärkte zu investieren.

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Sabine

Sabine Groth

Sabine Groth schreibt seit über 20 Jahren schwerpunktmäßig über Geldanlage sowie weitere Finanz- und Wirtschaftsthemen, seit 2009 als freie Journalistin. Zu ihren Auftraggebern zählen vor allem Fachmagazine und -portale.

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