Christian Schultz ist Referent für Sozialpolitik beim Sozialverband Deutschland in Schleswig-Holstein. © SOVD
  • Von Redaktion
  • 13.08.2019 um 12:38
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Wer als gesetzlich Versicherter mehr als sechs Wochen krank ist, bekommt ein Krankengeld von seiner Krankenkasse. Das ist aber deutlich niedriger als das volle Gehalt. Und wer noch länger arbeitsunfähig ist, für den wird es richtig eng. Das berichtet Christian Schultz, Referent für Sozialpolitik beim Sozialverband Deutschland in Schleswig-Holstein, in seinem Gastbeitrag. 

Wer in Deutschland krank wird, kann sich im Vergleich zu anderen Ländern glücklich schätzen. Egal ob gesetzlich oder privat versichert – die notwendigen ärztlichen und pflegerischen Leistungen werden vom Krankenversicherer übernommen. Selbst für Lohnersatzleistungen ist bei Angestellten automatisch gesorgt – der Lohnfortzahlung sei Dank.

Doch diese Aussage gilt nur, wenn es sich um eine zeitlich befristete Krankheit handelt.

Ein grippaler Infekt, ein Bänderriss – alles kein Problem. Bis zu sechs Wochen lang erhalten sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Deutschland Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit. Erst bei einer noch längeren Krankschreibung ist der Arbeitgeber raus, und die Krankenversicherung muss in die Bütt.

Anstelle des Geldes vom Chef geht nun monatlich das Krankengeld ein. Doch bereits hier tut sich die erste Lücke auf. Denn Krankengeld ersetzt nur 70 Prozent des Bruttoverdienstes (allerdings maximal 90 Prozent des Netto-Einkommens). Bei einem schmalen Haushaltsbudget führt schon eine Krankheit von mehr als sechs Wochen zum ersten Rechnen am Küchentisch.

Wenn die Erkrankung noch weiter andauert und möglicherweise chronisch wird, entstehen gleich zwei Probleme. 

Erstens: das schon genannte verringerte Einkommen. Einen Rückgang um 10 Prozent beim monatlichen Geldeingang können die meisten Betroffenen verkraften. Doch bei chronischen Erkrankungen sprechen wir in der Regel nicht von ein oder zwei Monaten Überbrückungsphase. Oft zieht sich solch eine Phase über mehr als ein Jahr hin. Die Sozialversicherung bietet da keine Hilfe.

Zweitens: Wie lange bekomme ich überhaupt Krankengeld? Wenn es sich um dieselbe Erkrankung handelt, schützt das Krankengeld finanziell bis zu 78 Wochen. Aber Vorsicht, die sechs Wochen Lohnfortzahlung zählen hier mit. Leider machen es die Krankenkassen den Betroffenen nicht immer leicht. In der Sozialberatung des Sozialverbands Deutschlands ist es an der Tagesordnung, dass Versicherte von beunruhigenden Anrufen ihrer Kasse berichten. Man solle doch den Job kündigen, arbeiten könne man doch sowieso nicht mehr. „Stellen Sie doch einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente, das wäre besser für Sie“, lautet dort die Empfehlung. Was zunächst wie gut gemeinte Ratschläge klingt, führt bei den Betroffenen schnell zu großen finanziellen Einbußen. Und bei der Krankenkasse zu einer enormen Einsparung.

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