Feuerwehrleute sind nach einem Autounfall im Einsatz. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 10.09.2018 um 12:11
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Autos, die auf Privatgrundstücken abgestellt sind, müssen eine Kfz-Versicherung haben – auch, wenn sie gar nicht mehr genutzt werden. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) nun entschieden. Hier kommen die Details.

Was ist geschehen?

Eine Frau aus Portugal kann ihren Wagen aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr fahren. Sie stellt ihn daher auf ihrem Hof ab, lässt das Auto aber nicht stilllegen. Der Sohn nutzt den Wagen im November 2006, ohne dass die Mutter davon weiß. Es kommt zum tragischen Unfall, der Sohn und zwei weitere Insassen sterben.

Die Familien der Angehörigen der beiden Insassen bekommen eine Entschädigung aus dem portugiesischen Automobil-Garantiefonds. Das Geld fordert der Fonds von der Mutter des Verunfallten zurück, dabei geht es um 440.000 Euro.

Die Begründung des Fonds: Die Frau sei ihrer Pflicht zu einer Haftpflichtversicherung nicht nachgekommen. Die Dame meint, sie habe ihr Auto abgestellt und sei daher nicht versicherungspflichtig. Außerdem sei sie für den Schaden nicht verantwortlich.

Das Urteil

Die Richter stellten sich auf die Seite des Fonds (Rechtssache C-80/17), berichtet die Thüringer Allgemeine auf Basis einer dpa-Meldung. Autos müssten eine Haftpflichtversicherung haben, wenn sie fahrbereit und nicht offiziell stillgelegt seien. Da die Dame den Abschluss einer Versicherung versäumt habe, könne sie für Schäden verantwortlich gemacht werden, auch wenn sie den Unfall nicht verursacht habe.

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