Eine defekte Maschine kann die Produktion eines ganzen Betriebs zum Stillstand bringen. © aleksandarlittlewolf / Freepik
  • Von Redaktion
  • 16.11.2022 um 08:24
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Beschädigte Ware oder eine kaputte Maschine können im schlimmsten Fall die Produktion eines ganzen Betriebs zum Stillstand bringen. Schutz kann hier die Allgefahren-Inhaltsversicherung von andsafe bieten. Denn bei ihr sind Schäden durch eine Betriebsunterbrechung automatisch inkludiert. Damit sind Ihre Gewerbekunden auch bei Ertragsausfällen auf der sicheren Seite.

Ob nach einem Rohrbruch in einer Lagerhalle oder einem Brand in einer Backstube: ein größerer Sachschaden geht in Unternehmen nicht selten mit einer Betriebsunterbrechung einher. Ein Albtraum für jeden Gewerbetreibenden. Denn während die Arbeit ruht oder unterbrochen ist, laufen die Kosten, wie Löhne und Gehälter, Mieten oder Kredite, weiter und die Umsätze bleiben aus. So können sich schnell existenzbedrohende Verluste anhäufen.

Betriebsunterbrechung ist mitversichert

Optimale Sicherheit bietet an dieser Stelle die Allgefahren-Inhaltsversicherung von andsafe. Sie schützt nicht nur die Betriebseinrichtung sowie alle Waren und Vorräte Ihrer Gewerbekunden vor Schäden wie Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl oder Elementargefahren, sondern bietet auch eine Absicherung bei Betriebsunterbrechung und Ertragsausfällen. Was bei vielen Versicherern ein Zusatzbaustein ist, das ist bei der Allgefahren-Inhaltsversicherung von andsafe also schon drin.

Ersetzt wird ein Ertragsausfallschaden für einen Zeitraum von 12 Monaten. Die Höhe ergibt sich aus der Summe des Betriebsgewinns, der infolge der Betriebsunterbrechung nicht erwirtschaftet werden konnte, und der fortlaufenden Kosten. Versichert ist Ihr Kunde auch, wenn er von Schäden bei Zulie­fe­rern oder in anderen Betriebs­teilen betroffen ist oder wenn Vertragsstrafen anfallen.

Sinnvoller Schutz auch für kleinere Betriebe

Eine Betriebsunterbrechungs- bzw. Ertragsausfallversicherung ist nicht nur für große Unternehmen oder Inhaber eines produzierenden Gewerbes sinnvoll, auch kleinere Betriebe, Freiberufler oder Händler können schnell vor dem beruflichen Ruin stehen, wenn sie durch einen versicherten Sachschaden plötzlich für längere Zeit zur Untätigkeit gezwungen sind.

Wichtig zu wissen: Eine Betriebsunterbrechungsversicherung ist nicht dasselbe wie eine Betriebsschließungsversicherung. Erstere deckt – wie beschrieben – nur Ausfälle ab, wenn ein Sachschaden besteht, letztere springt dagegen ein, wenn eine behördlich angeordnete Schließung wie bei der Corona-Pandemie ein Unternehmen zum Erliegen bringt.

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