Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) © BMG
  • Von Lorenz Klein
  • 14.03.2019 um 15:16
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Der Bundestag hat grünes Licht für das Terminservice- und Versorgungsgesetz von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) gegeben. Künftig sollen gesetzlich Versicherte damit schneller zu einem Arzttermin kommen – vor allem die Ausweitung der Sprechstunden auf mindestens 25 statt 20 Stunden pro Woche für Kassenpatienten hatte in der Ärzteschaft für Unmut gesorgt.

Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat sich am Ende durchsetzen können: Gegen die Stimmen der Opposition beschloss die Große Koalition am Donnerstag das Terminservice- und Versorgungsgesetz.

Das Gesetz hat vor allem zum Ziel, die telefonische Vermittlung von Arztterminen über sogenannte Terminservicestellen stark auszubauen. So sollen die seit 2016 existierenden Stellen künftig rund um die Uhr telefonisch und auch online erreichbar sein. Neben Fachärzten sollen ab 2020 auch Haus- und Kinderärzte über die Plattform vermittelt werden. 

Für Ärzte soll es zudem auch mehr Geld geben, wenn sie neue Patienten in der Praxis aufnehmen oder diese weitervermitteln.

Weiter sieht das Gesetz vor, dass Praxisärzte künftig mindestens 25 statt 20 Stunden pro Woche für gesetzlich Versicherte zur Verfügung stellen. Hinzu kommt, dass Augenärzte, Frauenärzte und HNO-Ärzte künftig pro Woche fünf Stunden offene Sprechzeit einrichten müssen, in der sie Patienten ohne Termine behandeln.

Ärzte, Verbraucherzentralen und Krankenkassen hatten das geplante Gesetz vorab kritisiert. Bedenken gibt es unter anderem mit Blick auf die Umsetzbarkeit und die finanziellen Folgen für die Kassenpatienten.

Das Gesetz soll voraussichtlich im Mai 2019 in Kraft treten und ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig.

Alle Regelungen im Einzelnen erfahren Sie hier.

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Lorenz Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

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