Bundeskanzlerin Angela Merkel und SPD-Chef Martin Schulz bei einer Pressekonferenz nach dem Ende der Koalitionsverhandlungen von CDU, CSU und SPD im Konrad-Adenauer-Haus. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 07.02.2018 um 16:15
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 01:15 Min

Die Bürgerversicherung ist vom Tisch, die paritätische Beitragsfinanzierung in der gesetzlichen Krankenversicherung kommt. Darauf haben sich SPD und Union in ihrem Entwurf zu einem Koalitionsvertrag geeinigt. Und die Arzthonorare? Das Thema soll nun eine Kommission beschäftigen.

Es ist soweit: Unionsparteien und SPD haben sich auf die wesentlichen Punkte geeinigt, die sie in einer Großen Koalition zusammen umsetzen wollen. Nach den Details zur Rente, die vergangene Woche schon bekannt wurden (unter anderem soll ein Standard-Riester geschaffen werden), stehen nun auch die Vereinbarungen zur Krankenversicherung.

Eines dabei vorweg: eine Bürgerversicherung kommt nicht.

Die Parteien haben sich vielmehr darauf verständigt, eine Kommission einzusetzen, die bis 2019 Vorschläge ausarbeiten soll, wie Ärzte künftig vergütet und Patienten künftig behandelt werden sollen, heißt es im Entwurf des Koalitionsvertrags.

Aber, es wird etwas passieren müssen: „Sowohl die ambulante Honorarordnung in der Gesetzlichen Krankenversicherung, als auch die Gebührenordnung der Privaten Krankenversicherung (GOÄ) müssen reformiert werden“, heißt es im Entwurf.

Parität kehrt zurück

Den Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) werden ab 1. Januar 2019 Arbeitgeber und Arbeitnehmer wieder zu gleichen Teilen tragen (wir berichteten). Der Zusatzbeitrag wird dabei nicht gestrichen, sondern künftig ebenfalls paritätisch finanziert.

Die von der SPD geforderte Öffnung der GKV für Beamte finde sich im Entwurf für den Koalitionsvertrag nicht wieder, berichtet die Nachrichtenagentur weiter.

Mindestbeiträge für Selbstständige sollen sinken

„Um kleine Selbstständige zu entlasten, werden wir die Bemessungsgrundlage für die Mindestkrankenversicherungsbeiträge von heute 2.283,75 Euro auf 1.150 Euro nahezu halbieren“, versprechen die Parteien darüber hinaus.

Ferner heißt es im Papier:

„Unter Berücksichtigung der Gutachten des Expertenbeirats des Bundesversicherungsamtes (BVA) werden wir den morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich mit dem Ziel eines fairen Wettbewerbs weiterentwickeln und ihn vor Manipulation schützen. Es wird eine regelmäßige gutachterliche Überprüfung gesetzlich festgelegt.“

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort