Sitz der Versicherungsaufsicht Eiopa in Frankfurt © picture alliance/dpa | Silas Stein
  • Von Andreas Harms
  • 16.05.2023 um 12:08
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Die Fragerunde ist abgeschlossen – damit ist ein weiterer Schritt in Richtung deutlich höherer Mindestversicherungssummen in der Vermögensschaden-Haftpflicht für Versicherungsvermittler und -berater getan. Die neuen Zahlen stehen weitgehend fest, anderes ist noch sehr unklar, zum Beispiel wann sie gelten.

Die gesetzlichen Mindestversicherungssummen in der Vermögensschaden-Haftpflicht (VSH) für Versicherungsvermittler und -berater steigen demnächst um einen Rekordbetrag. Wie der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW meldet, ist ein weiterer Schritt in diese Richtung getan: Die europäische Versicherungsaufsicht Eiopa hatte dazu Meinungen eingeholt – und diese Konsultationsfrist lief am 6. Mai ab.

Jetzt soll die Eiopa der EU-Kommission bis Ende Juni einen Vorschlag vorlegen, wie weit hinauf es denn konkret gehen soll. Laut AfW wird der dann höchst wahrscheinlich auch angenommen. Sollte das der Fall sein, steigen die Mindestversicherungssummen mit Wirkung zum Juni 2025 in der Berufshaftpflichtversicherung wie folgt:

  • um 264.230 Euro auf 1.564.610 Euro für jeden einzelnen Schadenfall
  • um 391.050 Euro auf 2.315.610 Euro für alle Schadenfälle des Jahres zusammen

Die Eiopa prüft alle fünf Jahre die Höhe der Mindestsummen und gleicht sie mit der offiziellen Inflationsrate ab, gemessen am Verbraucherpreisindex der Statistikbehörde Eurostat. Dass die Inflation derzeit besonders hoch liegt, merkt man somit auch an den Versicherungssummen: Der Anstieg um 264.230 Euro entspricht einem Plus von 20,3 Prozent gegenüber dem aktuellen Wert. Das ist der höchste Zuwachs, seitdem die Pflichtversicherung 2007 mit einer Million Euro Summe je Schadenfall eingeführt wurde. Und es entspricht dem Anstieg des Verbraucherpreisindexes, den die Eiopa von Anfang 2018 bis Ende 2022 beobachtet hat.

Die bisher letzte Konsultation lief 2018. Damals war der Preisindex in den fünf Jahren bis Ende 2017 um nur 4,0 Prozent gestiegen. Die neuen (und heute gültigen) Mindestsummen traten erst zwei Jahre später in Kraft, also im Juni 2020.

Diesmal könnte es schneller gehen

Ob auch dieses Mal so viel Zeit verstreicht, ist noch nicht klar. Theoretisch könnte es passieren, dass die neuen Summen schon Mitte kommenden Jahres greifen, sogar wenn (wie beim letzten Mal auch) zuvor eine sechsmonatige Übergangsfrist gilt. Wobei die Betonung auf dem Wörtchen „könnte“ liegt.

Das Ganze bedeutet aber auch, dass die Versicherer nachziehen müssen. Denn laut AfW liegen die gängigen Einstiegssummen zwischen 1,35 und 1,5 Millionen Euro – und damit unter der neuen Mindestsumme. Und wenn sie denn nachziehen, bleibt abzuwarten, ob sie dafür die Beiträge erhöhen oder nicht, heißt es vom AfW weiter. Beim letzten Mal hatten sie „weit überwiegend auf Beitragserhöhungen im Bestand verzichtet“. Aber da ging es ja auch nur um 4 Prozent.

Ohnehin sollten Vermittler und Berater sich selbst fragen, ob selbst die erhöhten Versicherungssummen in der VSH im Ernstfall ausreichen, rät der Verband, der dazu auch eine kostenlose Check-Liste veröffentlicht hat. Wie hoch Risiken sein können, zeige nicht zuletzt das Landgericht Hamburg (413 HKO 27/20), das 2021 einen Makler zu Schadenersatz in Höhe von 5 Millionen Euro verdonnerte.

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Andreas Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

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