Eine Sozialarbeiterin misst Blutdruckwerte eines Probanden und übermittelt diese drahtlos per Smartphone an einen Arzt. © dpa/picture alliance
  • Von
  • 24.05.2017 um 09:41
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 00:30 Min

Ärzte sollen die Chancen und Potenziale der Fernbehandlung stärker nutzen können. Das forderte der rheinland-pfälzische Landesvertretungsleiter der Techniker Krankenkasse (TK), Jörn Simon, anlässlich des Deutschen Ärztetags.

„Voraussetzung hierfür ist, dass die Ärztekammern die Musterberufsordnung und die Landes-Berufsordnungen für Fernbehandlungsangebote präzisieren und öffnen“, sagt Simon. Es gebe zwar kein Fernbehandlungsverbot, die Musterberufsordnung schließe aber eine telemedizinische Behandlung ohne vorherigen persönlichen Arzt-Patient-Kontakt aus, so der TK-Landeschef weiter.

„Insbesondere für ein Flächenland wie Rheinland-Pfalz wäre es ein wichtiger Schritt, wenn die Landesärztekammer die Musterberufsordnung entsprechend öffnen würde, damit sinnvolle telematische Angebote – in einem kontrollierten Rahmen – erprobt werden könnten. Hierzu zählt beispielsweise auch das Angebot der Videosprechstunde“, sagt Simon.

In Baden-Württemberg ist man da schon weiter. Die Landesärztekammer Baden-Württemberg habe ihre Berufsordnung hier bereits für Fernbehandlungskonzepte geöffnet.

autorAutor

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort