Der Stuttgarter Holger Badstuber jubelt am 4. August 2019 über seinen Treffer zum 0:2 beim FC Heidenheim. Wird der ehemalige Nationalspieler bald auch vor Gericht Grund zum Feiern haben? © picture alliance/Daniel Karmann/dpa
  • Von Lorenz Klein
  • 02.10.2019 um 11:40
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Der Fußballprofi Holger Badstuber könnte aus dem Gerichtsverfahren gegen den privaten Krankenversicherer DKV siegreich hervorgehen. Laut einem Medienbericht stehen die Chancen gut, dass der Versicherer das noch offene Krankentagegeld von fast 30.000 Euro an den Spieler zahlen muss. Hier kommen die Details.

Rund 650 Tage fiel der Fußballprofi Holger Badstuber in den vergangenen fünf Jahren aufgrund diverser Verletzungen aus. Zwar kam seine private Krankenversicherung, die DKV, für den Großteil des Krankentagegeldes auf – für 27 Tage weigerte sich die Versicherung jedoch zu zahlen, was einem Gegenwert von fast 30.000 Euro entspricht.

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Die Begründung: Der frühere Bayern-Profi und Nationalspieler sei in dieser Zeit im Ausland gewesen, was von den Vertragsbedingungen nicht gedeckt sei. Badstuber, der heute in den Diensten des VfB Stuttgart steht, wollte dies nicht hinnehmen, weil er sich „grob benachteiligt“ sah und verklagte die DKV (wir berichteten).

„Das Konstrukt ist überholt“

„Die Chancen, dass er Recht bekommt, sind gut“, berichtet nun die „TZ“ aus München. „Das Konstrukt ist überholt“, zitierte die Zeitung die Vorsitzende Richterin vor dem Landgericht München, das sich am Dienstag mit dem Fall befasste.  

Dem Bericht zufolge zog die Richterin einen Vergleich zu einer Sekretärin, die aufgrund einer gebrochenen Hand nicht arbeiten kann. Würde die Frau nun innerhalb der sechswöchigen Heilungsphase ein paar Tage zu ihren Eltern fahren, die in der Schweiz lebten, bekäme sie nach der Regelung, wie sie auch bei Badstuber vorliegt, kein Krankentagegeld.

Allerdings stammten diese Bestimmungen aus einer Zeit, „als es noch keine Handys gab und die Versicherten im Ausland nicht überall und zu jeder Zeit erreichbar waren“, beruft sich die „TZ“ auf die Äußerungen der Richterin. „Die Forderung, dass sich ein Versicherter nach Anruf binnen drei Tagen bei einem Arzt untersuchen lassen müsse, lasse sich in heutigen Zeiten leicht erfüllen. Das dürfe mittlerweile für jeden Versicherten gelten, nicht nur für Holger Badstuber“, heißt es.

Und weiter: Im Fall Badstuber habe es kein Interesse an der Feststellung der Erkrankung gegeben, denn es sei ja von vornherein klar gewesen, dass der Spieler lange Zeit ausfallen würde. Zudem soll die Versicherung laut „TZ“ zwischenzeitlich auch bestritten haben, dass der Verteidiger krank gewesen sei. „Im Sitzungssaal wurde allerdings am Dienstag die ,Kranken-Anerkenntnis‘ geleistet. Selbstverständlich gab es ein ärztliches Attest“, berichtet das Blatt weiter – und orakelt, dass Badstuber mit seiner Klage möglicherweise auch anderen Versicherten den Weg zu ihrem Krankentagegeld ebnen würde, die sie sich während der Genesung im Ausland aufhielten.

Nach der Verhandlung „frohlockte“ Badstubers Anwalt, so die „TZ“, „weil es ihm möglicherweise gelungen war, eine alte Versicherungsbestimmung zu kippen, die sehr lange für wirksam gehalten wurde“.

Ob das Verfahren mittels Vergleich oder per Urteil ausgehen wird, soll sich demnach am 22. Oktober entscheiden.

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Lorenz Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

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