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  • Von Redaktion
  • 24.06.2013 um 11:02
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Die Experten des Analysehauses KVpro.de haben Pflege-Bahr-Produkte genauer untersucht und die besten für verschiedene Zielgruppen herausgefiltert. Geschäftsführer Gerd Güssler wehrt sich in seinem Gastbeitrag dabei gegen die zum Teil unsachliche Kritik an den Tarifen. Warum, lesen Sie hier.

Glaubt man vielen aktuellen Veröffentlichungen in den Medien, oder einigen – zum Teil ideologisch geprägten – unsachlichen Aussagen von Berufskritikern der Versicherungsbranche im Allgemeinen, so scheint der Pflege-Bahr bereits gescheitert zu sein, bevor ihn die breite Öffentlichkeit überhaupt richtig zur Kenntnis nehmen konnte. Umfragen von Branchendiensten und Beratungsunternehmen zeigen: Der Pflege-Bahr ist bei den Verbrauchern und Beratern / Vermittlern in der Tat noch gar nicht richtig angekommen.

Um die Orientierung im „Pflege-Dschungel“ zu erleichtern und das Thema vor allem für die Verbraucher verständlicher zu machen, ein kurzer Überblick: Die Pflege-Versicherung kann man (verglichen mit der gesetzlich verpflichtenden Autoversicherung) wie folgt einordnen:

So funktioniert der Pflege-Bahr

Die Leistung beträgt mindestens 600 Euro in Pflegestufe III, nach einer Wartezeit von fünf Jahren. Jeder ab 18 Jahren kann den Pflege-Bahr abschließen. Es ist auch keine Ablehnung wegen einer Vorerkrankung möglich. Ein Drittel des Beitrags übernimmt der Staat, vorausgesetzt der Verbraucher übernimmt selbst 10 Euro. Im Klartext: Von 15 Euro Beitrag übernimmt der Staat 5 Euro.

KVpro.de hat für die Altersgruppen der 20-, 30-, 40-, 50- und 60-Jährigen die Erstattungen der derzeit angebotenen Pflege-Bahr-Produkte näher untersucht. Das Ergebnis: Jede Altersgruppe kann den für sich jeweils passenden Pflege-Bahr finden. Der Pflege-Bahr ist eine erste Ergänzung zur Pflegepflichtversicherung und sollte je nach persönlicher Prämisse, Vermögensstruktur und Eintrittsalter – und nach entsprechender objektiver Beratung eines Experten – sinnvoll (mit anderen Vorsorgeprodukten) erweitert werden.

Die Ergebnisse der Analyse gibt es hier. Einfach anklicken:

Insgesamt gilt es bei allen Beispielrechnungen noch anderweitige Einnahmen wie Renten zu berücksichtigen und gegen zu rechnen. Auch Ausgaben für Lebensunterhalt, Wohnen und so weiter sind insbesondere in der Pflegestufe 0 (zum Beispiel bei Demenz) und Pflegestufe I in die Berechnung der Versorgungslücke Pflege dringend mit einzubeziehen.

In wie weit diese Erstattungen ausreichend sind, hängt vom jeweiligen Anspruch und weiterem verwertbaren Vermögen des Verbrauchers ab. Tendenziell sind die Erstattungen in Pflegestufe III eher grenzwertig, in Pflegestufe II schon knapp. Erstattungen in Pflegestufe I und Pflegestufe 0 sind nach heutigem Kenntnisstand nicht ausreichend.

Münchener Verein liegt vorn

Nach Pflegestufe III wäre der Münchener Verein mit 660 Euro vorne. Für 6,65 Euro mehr hätte die Debeka bessere Leistungen in Pflegestufe II, Pflegestufe I und Pflegestufe 0. In wie weit diese Erstattungen ausreichend sind, hängt vom jeweiligen Anspruch und weiterem verwertbaren Vermögen des Verbrauchers ab. Nach heutigem Stand muss der Verbraucher eigenes verwertbares Vermögen einsetzen, beziehungsweise es greift die Haftung der Verwandten in gerader Linie. Die Altersversorgung muss passen oder die Lücke durch ein zusätzliches Pflegetagegeld geschlossen werden.

Ideologisch geprägtes Wahlkampfgetöse und leider auch in manchen Fällen unsachliche Berichterstattung sorgen derzeit dafür, dass das Thema Pflege-Bahr – wenn überhaupt – nur in negativem Zusammenhang wahrgenommen wird. Rational und fachlich lässt es sich zum Beispiel nicht erklären und nachvollziehen, warum eine Vertreterin der Verbraucherzentrale Hamburg für Ihre „Empfehlung“ – Anlage mittels Sparbuch sei die bessere Art der Pflegevorsorge als Pflege-Bahr – ein ungeprüftes, breites Forum in der Öffentlichkeit findet.

Kritik ist oft nicht sachlich

Auch die vielen weiteren Aussagen von (manchmal auch selbsternannten) Verbraucherschützern sorgen meistens nicht für sachlich, fachlich fundierte, verbraucherorientierte Aufklärung. Im Gegenteil: Die Zielgruppe und Leserschaft Verbraucher wird buchstäblich im Regen stehen gelassen!

Ein 30-Jähriger kauft einen Pflege-Bahr solo. Er kann dann nicht 15 Euro anlegen – entgegen irriger Annahmen – sondern nur 10 Euro, denn 5 Euro bekommt der Verbraucher nur dann vom Staat, wenn er einen Pflege-Bahr abschließt. Der Verbraucher wird mit 75 Jahren zum Pflegefall in Pflegestufe III. Laut Empfehlung der Hamburger Expertin hätte der Verbraucher einen Betrag von 6.814 Euro angespart (10 Euro x 12 Monate x 45 Jahre mit einem Prozent verzinst. Bei 3 Prozent wäre es eine Summe von 11.307 Euro. Ohne Steuern auf Zinserträge gerechnet).

Anlage mittels Sparbuch – mal nachgerechnet!

In den Pflege-Bahr hätte der 30-jährige Verbraucher 4.800 Euro eigenes Geld investiert und bekäme zum Beispiel bei der Central 1.495 Euro Leistung in Pflegestufe III. Vergleicht man nun die möglichen Erstattungen würde das bedeuten, dass der Verbraucher im ersten Fall 6.814 Euro Sparbuch geteilt durch 1.495 Euro Leistung der Central 4,6 Monate für sein Pflegeheim zur Verfügung hat und im zweiten Fall 11.307 Euro Sparbuch geteilt durch 1.495 Euro Leistung der Central 7,5 Monate für sein Pflegeheim zur Verfügung hat.

Bei einem 60-jährigen ergibt die Empfehlung der Hamburger Verbraucherschützerin bei einer Anlage auf das Sparbuch ein Kapital von 1.942 Euro bei einem Prozent Zinsertrag beziehungsweise 2.268 Euro bei 3 Prozent Zinsertrag. Verglichen mit der Leistung des Pflege-Bahr des Münchener Vereins von 660 Euro reichen diese Mittel zur Finanzierung des Pflegeheims für 2,9 Monate beziehungsweise 3,4 Monate.

Der 60-Jährige hätte 5.168 Euro in den Pflege-Bahr beim Münchener Verein als Beitrag eingezahlt und bekommt im Leistungsfall 660 Euro. Die eingezahlten Beiträge geteilt durch die Leistung ergibt 8,6 Monate zur Verfügung für sein Pflegeheim in Stufe III. Noch völlig unberücksichtigt sind die Erstattungen des Pflege-Bahr in den Pflegestufen 0, I und II.

Pflege-Bahr leistet bis zum Tod, das Sparbuch nur solange Geld drauf ist

Doch was für den Fall, der Pflegebedürftige lebt tatsächlich länger? Die Leistung aus dem Pflege-Bahr erhält der Verbraucher bis zu seinem Tode. Das Sparbuch wäre nur dann die bessere Alternative, wenn der Leistungsfall beim Verbraucher nie eintritt oder er Millionär ist. Einziger Trost und Hoffnung für uns alle: Nicht alle Verbraucherzentralen und Verbraucherschützer beraten und empfehlen auf diese Art und Weise!

Der Pflege-Bahr alleine betrachtet ist und soll kein Vollkasko-Schutz in allen Pflegestufen sein. Er kann in Verbindung mit den Leistungen der Pflegepflichtversicherung und bei zeitigem Einstieg für junge Menschen sehr wohl Vollkasko-Niveau für Pflegestufe III erreichen. Insoweit ist hier sachliche, fachliche und objektive Aufklärung – auch in den Medien wichtig. Denn verglichen mit einer alternativen reinen Pflegerente ist es durchaus möglich, beides zu bekommen: Pflegeabsicherung und einen Einstieg in die Altersvorsorge.

Ohne Eigenvorsorge ist ein würdevolles Altern kaum möglich

Eines ist klar: Ohne Pflege-Bahr wäre die Versorgungsituation im Pflegefall noch schlechter. Der Staat kann (und möchte) die Pflegekosten für seine Bürger nicht finanzieren. Eigenvorsorge ist hier angebracht, wenn man im Pflegefall nicht nur auf das staatliche Niveau angewiesen sein will, sondern selbstbestimmt und in Würde altern möchte.

Deshalb: Clever und vorausschauend agieren ist angesagt und bietet Chancen – auch für den Vertrieb.

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