Die kapitalgedeckte Altersversorgung soll die gesetzliche Rente ergänzen und Armut im Ruhestand vorbeugen. © picture alliance/dpa | Lino Mirgeler
  • Von Manila Klafack
  • 17.09.2021 um 12:55
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Der Aufwand ist zu hoch, die Verwaltung liegt beim Arbeitgeber, und die Leistungsphase wird nicht berücksichtigt. So lauten einige kritische Argumente von Klaus Stiefermann, Geschäftsführer der ABA Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung, gegen die Ideen der Parteien für eine kapitalgedeckte Altersversorgung.

Die Vorschläge der Parteien im Wahlkampf für eine kapitalgedeckte Altersversorgung sind nicht ausgereift. „Alle Vorschläge sind sicher gut gemeint, weisen aber viele Schwächen auf und sind unvollständig. Deutschland-Rente, Extrarente, Aktienrente und Co. sind der reinen Beitragszusage in der betrieblichen Altersversorgung weit unterlegen“, sagt Klaus Stiefermann, Geschäftsführer der Aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung.

 „Zumeist konzentrieren sich die Vorschläge allein auf die Kapitalanlage, beziehen nur Arbeitnehmer aber keine Selbstständigen, Beamten und Abgeordneten ein und vernachlässigen die Leistungsphase,” so Stiefermann.  Dabei sei die Altersversorgung mehr als das Einsammeln und Anlegen von Geld. Zudem sei es wettbewerbsrechtlich und ordnungspolitisch problematisch, wenn ein Überkonkurrent geschaffen würde, der über den Arbeitgeber als Quasi-Vertriebskanal und ein Obligatorium Wettbewerbsvorteile genieße.

„Die Verwaltungskosten werden schöngerechnet, der Kontrollaufwand bleibt unberücksichtigt und ein großer Teil des administrativen Aufwandes wird den Arbeitgebern aufgebürdet“, begründet Stiefermann seine Kritik. Bei den meisten Modellen zahlten die Arbeitnehmer über ihren Arbeitgeber automatisch in einen Staatsfonds ein. Die Modelle sähen meist Flexibilität in Form von Opt-out-Möglichkeiten vor und die Beiträge könnten ebenfalls verändert werden. Das jedoch bringe einen hohen Kontrollaufwand mit sich, der von staatlichen Stellen zu erfüllen sei. 

Bei den Staatsfondsmodellen sind viele Faktoren nicht vorgesehen

„Die Gesetzliche Rentenversicherung kennt die Selbstverwaltung, das Sozialpartnermodell die Durchführung und Steuerung mithilfe der Sozialpartner, bei den Staatsfondsmodellen ist so etwas nicht vorgesehen, obwohl es um das Geld der Arbeitnehmer geht und der Arbeitgeber einen Großteil der Verwaltung erfüllen muss“, erläutert Stiefermann.

Ein weiterer Punkt auf der Negativliste: Es werde bei den Staatsfonds nicht sichergestellt, dass sie, etwa in Krisenzeiten, vor jeder politischen Einflussnahme oder gar Zweckentfremdung sicher seien. Kein Wort werde zudem über den aufsichtsrechtlichen Rahmen verloren. 

„Die zukünftige Bundesregierung sollte solche Modelle meiden und stattdessen endlich, wie schon so oft versprochen, Verbreitungshemmnisse bei der betrieblichen Altersversorgung beheben“, fordert Klaus Stiefermann auf. „Beim Sozialpartnermodell muss zum Beispiel die Bremse des Tarifvertrages gelockert werden und auch die Vorgaben für Durchführung und Steuerung müssen praxisgerechter gestaltet werde. Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung dürfen nicht totreguliert werden. Und eine zukunftsfitte betriebliche Altersversorgung muss flexibler auf sich verändernde wirtschaftliche Rahmenbedingungen reagieren dürfen”, fordert Stiefermann.

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Manila Klafack

Manila Klafack ist Redakteurin bei Pfefferminzia. Nach Studium und redaktioneller Ausbildung verantwortete sie zuvor in verschiedenen mittelständischen Unternehmen den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.

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