Vor Abschluss einer Zahnzusatzversicherung müssen Kunden oftmals Gesundheitfragen beantworten. © picture alliance / Zoonar | lev dolgachov
  • Von René Weihrauch
  • 25.06.2021 um 10:42
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Eine Zahnzusatzversicherung abschließen, ohne vorher detaillierte Gesundheitsfragen beantworten zu müssen: Für viele Kunden klingt das verlockend. Doch Achtung: So versichertenfreundlich wie es zunächst aussieht, sind solche Tarife dann meist doch nicht.

Im Normalfall müssen Kunden vor dem Abschluss einer Zahnzusatzversicherung eine Reihe von Gesundheitsfragen beantworten. Unter anderem wollen die Versicherer wissen: Fehlen bereits Zähne? Wurden Zähne ersetzt – und wenn ja, durch welchen Zahnersatz? Wurde schon einmal eine Parodontosebehandlung durchgeführt? Leidet der Antragsteller unter Kieferbeschwerden? Läuft zurzeit eine kieferorthopädische Behandlung oder ist eine solche geplant? Ist eine zahnärztliche Behandlung im Gange, geplant oder angeraten?

Risiko von Beitragserhöhungen steigt

Diese Fragen müssen unbedingt wahrheitsgemäß beantwortet werden, ansonsten ist im Behandlungsfall der Versicherungsschutz gefährdet. Das mag manchem lästig erscheinen, hat aber Sinn. Hintergrund ist der Kollektivgedanke, der privaten Krankenversicherungen zugrunde liegt: Dadurch, dass ein durchschnittlich möglichst gesunder Stamm an Versicherten aufgebaut wird, lassen sich auch kostspielige Behandlungen oder Operationen bezahlen, wenn es darauf ankommt. Je mehr potenzielle Risikopatienten es gibt, umso höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass es zu Beitragserhöhungen kommt. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn zu viele Versicherte mit (zahn-)gesundheitlichen Vorschäden in einem bestimmten Tarif versichert sind.

Top: Policen mit wenigen, klaren Fragen

Hinzu kommt: Der Verzicht auf Gesundheitsfragen garantiert keineswegs, dass alle Kosten künftiger Behandlungen übernommen werden. Oft stecken Einschränkungen im Kleingedruckten. Bei bereits vorhandenen Problemen, die sich aus der Patientenkartei des Zahnarztes ergeben, zahlen die meisten Versicherer auch dann nicht, wenn vor Vertragsabschluss nicht ausdrücklich danach gefragt wurde. Bereits „angeratene“, also geplante oder beabsichtigte Behandlungen sind normalerweise ebenfalls nicht versicherbar – ob mit oder ohne Gesundheitsfragen. Außerdem sind die Summenbegrenzungen in Versicherungen ohne Fragen für die ersten Jahre sehr eng und reichen in vielen Fällen nicht aus.

Tipp für Makler: Raten Sie Ihren Kunden zu einer Zahnzusatzversicherung mit wenigen und klar verständlichen Fragen. So kann es später nicht zu unliebsamen Überraschungen kommen, die letztlich auch auf Sie zurückfallen.

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René Weihrauch

René Weihrauch arbeitet seit 35 Jahren als Journalist. Einer seiner Schwerpunkte sind Finanz- und Verbraucherthemen. Neben Pfefferminzia schreibt er für mehrere bundesweit erscheinende Zeitschriften und international tätige Medienagenturen.

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