Smartphone mit kaputtem Handy-Display. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 23.02.2016 um 08:41
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Ein Smartphone hat einen Displayschaden und wird vom Haftpflichtversicherer als irreparabal eingestuft. Er überweist den Restwert des Geräts an den Besitzer des Handys, behält das Gerät aber ein mit dem Vorhaben, es zu verschrotten. Dann verkauft der Versicherer es aber doch an einen Dritten weiter. Was aber ist mit den Daten, die auf dem Handy gespeichert waren?

Auf dem Portal 123.net kann man sich kostenlos Rechtsberatung zu bestimmten Themen abholen. Nutzer „k006“ schildert folgendes Szenario.

Das Smartphone eines Nutzers wird von einer anderen Person, die nicht Eigentümer des Smartphones ist, beschädigt – ein Displayschaden. Der Nutzer meldet den Schaden der Haftpflichtversicherung des Verursachers. Die Versicherung fordert das Smartphone zur Überprüfung ein. Nach Erhalt stuft der Anbieter den Schaden als irreparabel ein. Er bestimmt den Restwert des Smartphones und überweist das Geld an den Nutzer.

Wegen des „Totalschadens“ behält die Versicherung das Gerät ein und verschrottet es. Wenig später erfährt der Nutzer aber, dass die Versicherung das besagte Smartphone an eine unbeteiligte dritte Person verkauft hat.

Darf der Versicherer das Handy einfach so verkaufen?

Hier wirft Nutzer „k006“ die Frage auf: „Darf eine Versicherung ein Smartphone verkaufen, nachdem der Restwert dem Eigentümer übermittelt wurde. Sprich ist das Smartphone ab diesem Moment Eigentum der Versicherung? Und ist das Täuschen des eigentlichen Eigentümers durch die Aussage, dass das Smartphone eigentlich verschrottet wurde nicht absichtliche Täuschung?“

Postwendend bekommt der Nutzer auf dem Portal eine Antwort auf seine Frage.  Ja, das Smartphone wechsele mit der Zahlung in das Eigentum des Versicherers über „und ab diesem Moment hat es den Versicherungsnehmer gelinde gesagt nicht mehr zu interessieren, was mit dem Smartphone passiert“, schreibt Florian3011.

Was passiert mit den sensiblen Daten?

Nutzer „k006“ meldet sich daraufhin mit der Anmerkung zurück, dass zumindest ein Zurücksetzen des Geräts durchgeführt werden müsste, „vor allem vor dem Hintergrund, dass sich auf einem Smartphone sehr sensible Daten befinden können, welche doch bitte nicht an Dritte weitergegeben werden sollen.“

Ein anderer Nutzer, JogyB, wirft daraufhin ein, das Zurücksetzen übernehme der Nutzer besser selbst, bevor er das Gerät zu Versicherung schickt.

Darauf meldet sich „asd1971“ zu Wort: „Hat der TE nicht erwähnt, dass das Handy irreparabel beschädigt ist? Dann wird es für den Laien wohl kaum möglich sein das Handy zurückzusetzen. Ist tatsächlich ein Datenschutzproblem. Da der Eigentümer die Versicherung ist, aber die Daten nicht gelöscht wurden.“

Wie sehen Sie diesen Fall? Hat die Versicherung datenschutzrechtlich unsauber gehandelt? Was empfehlen Sie Kunden in solch einem Fall?

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