Die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) tritt mit einer Fülle neuer Vorschriften für den Daten- und Verbraucherschutz offiziell am 25. Mai 2018 in Kraft. © dpa/picture alliance
  • Von Lorenz Klein
  • 25.05.2018 um 12:46
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Am 25. Mai war Stichtag für die europaweit gültige Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) – und viele Unternehmer fragen sich, welche Konsequenzen die neuen Regeln für sie haben. Kommen zum Beispiel Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherungen für mögliche Schadensersatzforderungen auf? Die Antwort gibt es hier.

Die neue Richtlinie hat zum Ziel, das Datenschutzrecht auf europäischer Ebene zu vereinheitlichen und die Verbraucher besser vor Datenmissbrauch zu schützen. Doch bekanntlich dauert es, bis Neuerungen zur gelebten Routine in Unternehmen werden, Fehler dürften also gerade zu Beginn der Datenschutzreform noch zuhauf auftreten – und genau das beunruhigt viele Unternehmen.

Wer zahlt beispielsweise bei einem Verstoß gegen die neuen Regelungen?

Der Versicherer Gothaer hat mal ein mögliches Fallbeispiel skizziert, in dem es zu Schadensersatzansprüchen an das verantwortliche Unternehmen kommen könnte. Es lautet so: Die Vorschriften zur Verarbeitung personenbezogener Daten – etwa die Speicherung von E-Mail-Adressen – wird nicht eingehalten.

Der Geschädigte darf dann laut Gothaer neben dem Ersatz materieller Schäden auch immaterielle Schäden geltend machen. Allerdings: „Gerade beim Schadensersatz für immaterielle Schäden gibt es bislang noch wenig Erfahrungen, so dass die Auswirkungen schwer abzuschätzen sind“, sagt Helmut Hecker, Leiter Unternehmerkunden Haftpflicht bei der Gothaer.

Die gute Nachricht: Unternehmen können sich hier absichern. Schutz biete „eine gute Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung“, sagt Haftpflichtexperte Hecker. Im Falle der Gothaer würden materielle und immateriellen Schäden wie ein Vermögensschaden behandelt. Ein Vermögensschaden infolge von Datenschutzverletzungen könnte auch so aussehen: Die Fahrlässigkeit eines Mitarbeiters eines Auftragsverarbeiters führt zur Veröffentlichung von Listen des Adresseigners. Dieser macht Schadensersatzansprüche geltend. Die Betriebshaftpflichtversicherung käme dann dafür auf – allerdings nur, wenn diese auch echte Vermögensschäden versichert und nicht nur unechte Vermögensschäden, die lediglich als Folge eines Personen- oder Sachschadens versichert sind.

Roland bringt eigene DSGVO-Police auf den Markt

Vor dem Hintergrund der DSGVO hat der Versicherer Roland Rechtsschutz eigens ein neues Produkt auf den Markt gebracht. Der Tarif JurData kann als Einzelprodukt oder als Ergänzung zum bestehenden Firmen- oder Universal-Straf-Rechtsschutz genutzt werden. Das Neuprodukt solle die wichtigsten Leistungen für rechtliche Konflikte rund um das Thema Datenschutz bündeln, wie Roland am Donnerstag mitteilte. Demnach bietet beispielsweise der enthaltene Daten- und Verwaltungs-Rechtsschutz juristische Unterstützung, wenn das Unternehmen bezichtigt wird, unerlaubt Kundendaten weitergegeben zu haben.

Der enthaltene Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz wiederum soll den Angaben zufolge einen Kostenschutz in Bußgeld- und Strafverfahren bieten, wenn es um Pflichtverletzungen aus Datenschutzbestimmungen geht.

Mit Ausnahme von Regressen gegen externe Datenschutzbeauftragte, dürften Versicherungen bei Geldbußen allerdings nicht einspringen, da deren Versicherung nicht erlaubt sei, wie Gothaer-Experte Hecker erklärt.

Die schlechte Nachricht: Gerade hinsichtlich der Geldstrafen erwarten Experten eine deutliche Verschärfung. So drohen Unternehmen bei Verstößen gegen das EU-DSGVO Bußgelder in Höhe von bis zu 20 Millionen Euro beziehungsweise bis zu vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Diese Kosten könnte das Unternehmen also nicht einfach auf die Versicherung abwälzen.

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Lorenz Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

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