Ein Demonstrant trägt am 26. Mai 2016 in München (Bayern) bei einer Kundgebung für mehr Datenschutz ein T-Shirt mit der Aufschrift "Privacy is not a crime", also "Privatsphäre ist kein Verbrechen". © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 27.06.2017 um 16:42
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Der Datenschutz in Deutschland hat auch für Makler so einige Fallstricke gespannt. Wann und in welcher Form sie eine Kundeneinwilligung für die Nutzung der Daten brauchen und was passiert, falls sie gegen diese Regeln verstoßen, steht hier.

Tagtäglich haben Makler und Vermittler mit den persönlichen Daten ihrer Kunden zu tun: Name und Adresse, der Geburtstag oder auch hoch sensible Daten wie die Gesundheitshistorie sind für die Arbeit im Versicherungsvertrieb unerlässlich, um Verträge abzuschließen, Risikoanfragen zu stellen, Schadenfälle zu bearbeiten und so weiter.

Beim Umgang mit diesen Daten ist immer besondere Sorgfalt angesagt. Denn das deutsche Datenschutzgesetz ist streng und die möglichen Strafen bei Verstößen empfindlich hoch. Trotzdem passieren hier täglich Fehler, weiß Rechtsanwalt Lasse Conradt: „Abmahnungen wegen Datenschutzverstößen kommen tatsächlich recht häufig vor“, sagt der Rechtsanwalt bei der Kanzlei Michaelis aus Hamburg. „Wir haben einen kanzleiinternen Kollegen, der sich fast ausschließlich damit befasst.“

Auch Björn Thorben M. Jöhnke von der Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow stellt „immer häufiger Abmahnungen wegen Datenschutzverstößen“ fest. Woran liegt das aber? „Vermittler haben die Pflicht, sich an Datenschutzgesetze zu halten und diese auch umzusetzen. Dieses gilt insbesondere auch für Änderungen des Gesetzgebers“, sagt Jöhnke.

Und hier vermutet er auch das Problem. Denn diese Änderungen bekämen Vermittler oft nicht mit. Und da es nicht zum Alltag des Vermittlers gehöre, sein Unternehmen, seine Website und seine Maklerverträge nach Änderungen zum Thema Datenschutz zu durchsuchen und auch noch aktiv umzusetzen, „geraten Vermittler häufig in die Falle von Abmahnungen“.

300.000 Euro Bußgeld

Das ist nicht ohne, denn die Strafen für Datenschutzverstöße sind hoch. So kann der Kunde gegenüber dem Makler beispielsweise Schadenersatzansprüche geltend machen, wenn er durch den unsachgemäßen Umgang oder die unzulässige Nutzung seiner Daten einen Schaden erleidet.

„Darüber hinaus drohen aber auch Geldbußen in Höhe von bis zu 300.000 Euro für eine Ordnungswidrigkeit“, sagt Jöhnke. Auch könnte es Ärger mit der zuständigen Handelskammer geben, zum Beispiel durch Entzug der Zulassung, sollte sie zu dem Schluss kommen, dass die erforderliche Zuverlässigkeit fehlt.

Verstöße sind Gift für das Image

Rechtsanwalt Lasse Conradt sieht außerdem noch eine andere Gefahr für Makler und Vermittler: „Datenschutzverstöße sind auch für die Außenwirkung eines jeden Unternehmens existenzbedrohend. Kein Versicherungsnehmer möchte höchstpersönliche Daten bei solch einem Vermittler wissen. Ein Datenschutzverstoß ist kein Kavaliersdelikt.“

Welche Pflichten haben Vermittler und Makler aber nun, wenn es um den Datenschutz geht? Und in welcher Form muss eine Einwilligung zur Nutzung der Daten vom Kunden gestaltet sein, damit Makler & Co. auf der rechtlich sicheren Seite sind?

Quellen: Marktwächter / EMC Datenschutzindex
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