Marcel Hutfilz, Geschäftsführer von Scooterhelden Berlin, fährt mit einem E-Scooter auf dem Gehweg. Der Bundesrat hat nun grünes Licht für die E-Scooter gegeben. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 20.05.2019 um 12:33
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Die Politik hat elektronischen Tretrollern in Deutschland freie Bahn erteilt: Am Freitag stimmte der Bundesrat einer entsprechenden Verordnung zu. Doch mit „Kaufen und Losdüsen“ ist es nicht getan – erst müssen sich die Roller-Fans eine Versicherungsplakette beschaffen. Diese Versicherer machen bereits mit.

„E-Rollerfahrer dürfen sich freuen“, so Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer. „Mit unserer Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung ebnen wir den Weg für die Mobilität der Zukunft und sorgen gleichzeitig für größtmögliche Verkehrssicherheit“, gibt sich Scheuer überzeugt.

Demnach dürfen Elektronische Tretroller – kurz E-Scooter – wie schon in einigen anderen europäischen Ländern nun bald auch in Deutschland auf die Straße – einer entsprechenden Verordnung hat der Bundesrat am Freitag zugestimmt. Laut Scheuer soll der Startschuss „noch vor der Sommerpause“ erfolgen.

Was müssen E-Roller-Fans beachten?

Da die kleinen Fahrzeuge über einen Antrieb verfügen und bis höchstens 20 Kilometer in der Stunde schnell sein können, gelten für sie andere Bedingungen, als beispielsweise für Fahrräder. Das Mindestalter für die Nutzung zum Beispiel liegt bei 14 Jahren und die E-Scooter dürfen nur auf Radwegen oder Radfahrstreifen fahren. Wenn sie fehlen, darf oder muss die Fahrbahn benutzt werden. Eine Prüfbescheinigung wie beim Mofa ist zwar nicht vorgesehen, und das Tragen eines Helms wird ebenfalls nur empfohlen, allerdings besteht die Pflicht für eine Versicherung, über eine selbstklebende Versicherungsplakette.

Heißt: Es muss eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden – die private Haftpflichtversicherung reicht nicht aus. „Im Gegensatz zum Fahrrad oder Pedelec müssen Fahrer keine eigene Kraft aufwenden, um sich mit dem E- Scooter fortzubewegen. Er gilt daher als Kraftfahrzeug“, wie Michael Schwarz, Leiter Sachversicherung beim Finanzdienstleister MLP, in einer Mitteilung erklärt.

Versicherer sind vorbereitet

Über die Kfz-Haftpflichtversicherung werden Schäden abgesichert, die beim Fahren mit dem Roller anderen entstehen könnten. Für eigene Verletzungen infolge eines Sturzes etwa, kommt die Versicherung jedoch nicht auf.

Die deutschen Versicherer haben sich bereits seit Monaten für eine künftige Sonderkonjunktur gewappnet. Eine entsprechende Police der DEVK beispielsweise kostet ab Juni bis Ende des Versicherungsjahres im Februar 2020 einmalig 38,40 Euro für Fahrer ab 23 Jahren, wie die Wirtschaftswoche berichtet. „Jüngere Leute haben ein höheres Unfallrisiko und sind teurer unterwegs“, wird der Versicherer zitiert. Fahrer zwischen 18 und 22 Jahren müssen daher für den gleichen Zeitraum 60 Euro zahlen und Fahrer bis 17 Jahre 75,99 Euro.

Dabei ist die DEVK nicht der einzige Versicherer, der eine entsprechende Police anbietet. Beispiel Württembergisch: Hier sollen laut einer Unternehmensmitteilung pro Jahr sogar nur 29,90 Euro fällig werden – unabhängig vom Alter des Fahrers.

Die weiteren bisherigen Anbieter lauten: Allianz, Gothaer, Huk-Coburg und Provinzial.

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