Hat sich für eine Reform der Betriebsrente in Deutschland stark gemacht: Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD). © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 21.12.2016 um 19:27
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Knapp 60 Prozent der Deutschen nutzen bislang eine Betriebsrente – zu wenig, findet die Bundesregierung. Am Mittwoch hat das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf zur „Stärkung der betrieblichen Altersversorgung“ abgesegnet. Dabei zeigt sich, dass die SPD bei zwei wesentlichen bAV-Stolpersteinen noch einmal nachschärfen will. In welchen Punkten das Gesetz vom Referentenentwurf abweicht, lesen Sie hier.

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den gemeinsamen Entwurf des Bundesarbeits- und des Bundesfinanzministeriums zum Betriebsrentenstärkungsgesetz beschlossen.

Insbesondere die Förderung von Geringverdienerinnen und Geringverdienern (wir berichteten) sei ein wichtiges Signal zur Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge, kommentiert die SPD-Bundestagsfraktion den Beschluss. Gerade die Einführung eines Freibetrags auf die Grundsicherung im Alter werde die Attraktivität von Betriebsrenten steigern, heißt es in der Mitteilung.

Zudem halte man die Stärkung der Tarifpartner bei der Ausgestaltung der betrieblichen Altersversorgung „ebenfalls für sinnvoll“. Damit werde die Attraktivität, Tarifverträge abzuschließen „hoffentlich deutlich erhöht“. Eine Voraussetzung dafür sei jedoch, so die Sozialdemokraten, „dass die Risiken an den Kapitalmärkten nicht einseitig bei den Beschäftigten und Rentnerinnen und Rentnern liegen“. Auch müsse sichergestellt werden, dass die Beschäftigten Zugang zu Finanzprodukten erhalten, die sich durch „niedrige Provisionen und auskömmliche Renditen auszeichnen“.

SPD will Krankenkassenbeiträge in den Blick nehmen

Weiter kündigen die Sozialdemokraten an, dass man in der parlamentarischen Beratung „ein besonderes Augenmerk“ darauf legen werde, wie der Zugang für Beschäftigte in nicht tarifgebundenen Regionen und Betrieben deutlich verbessert werden könne.

Auch auf die Kritik, wonach sich eine Betriebsrente für manche Mitarbeiter nicht lohne, weil im Alter Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung fällig werden, geht die SPD ein: „Wir werden auch die auf Betriebsrenten entfallenden Krankenkassenbeiträge in den Blick nehmen und nach geeigneten Lösungen suchen. Eine Idee könnte sein, die bei der Entgeltumwandlung eingesparten Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers einzusetzen, um damit einen Anteil zum Krankenkassenbeitrag zu leisten.“

Es habe sich „praktisch nichts bewegt“

Der bAV-Experte Michael Karst von der Unternehmensberatung Willis Towers Watsons zeigt sich in einer Stellungnahme enttäuscht von dem Kabinettsbeschluss. „Der heute veröffentlichte Regierungsentwurf zum Betriebsrentenstärkungsgesetz enthält nach erster Einschätzung trotz vielfältiger Änderungswünsche im Anhörungsprozess nur einige wenige wesentlichen Veränderungen im Vergleich zum Referentenentwurf vom 4. November.“

Obwohl Verbesserungen bekannter Schwachstellen des bestehenden bAV-Systems angemahnt worden seien, so Karst, habe sich „praktisch nichts bewegt“. Insoweit sei leider keine Betriebsrentenstärkung vorgenommen worden, so Karst. Die Strukturen und Inhalte der Betriebsrentenreform sind dem bAV-Experten zufolge „in den bekannten zentralen Punkten bestätigt worden“.

Diese Punkte weichen vom Referentenentwurf ab

Zu den einzelnen Punkten, die sich im Vergleich zum Entwurf verändert haben, meint Karst: „Exemplarisch hervorzuheben ist, dass die Legaldefinition der reinen Beitragszusage im Gesetz nachgeschärft wurde, die Vorgabe zur Beteiligung der Tarifvertragsparteien an der Durchführung und Steuerung der reinen Beitragszusage etwas verallgemeinert wurde sowie die Weitergabepflicht in Höhe von 15 Prozent für eingesparte Sozialversicherungsbeiträge bei Entgeltumwandlung klarer gefasst wurde.“

Ein weiterer wesentlichster Punkt sei, so Karst, dass die steuerliche Dotierungsgrenze von bislang 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen gesetzlichen Rentenversicherung auf 8 Prozent – im Referentenentwurf noch: 7 Prozent – angehoben worden sei.

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