AfW-Vorstand Frank Rottenbacher © AfW
  • Von Redaktion
  • 20.01.2017 um 10:51
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 00:50 Min

Nach der gestrigen Verabschiedung des IDD-Gesetzes durch das Bundeskabinett hat sich der AfW Bundesverband Finanzleistung zu Wort gemeldet. Das Gesetz sei unter anderem ein Verstoß gegen das Grundgesetz, kritisiert der Verband. Die Interessensvertreter bringen nun sogar eine mögliche Verfassungsklage ins Spiel. Hier gibt es die Details.

Gestern hat das Bundeskabinett das Gesetz zur Umsetzung der europäischen Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD in nationales Recht verabschiedet. Von Seiten des Bundesverbands Finanzleistung (AfW) hagelt es nach wie vor Kritik daran.

Der AfW stört sich vor allem an der die Doppelberatungspflicht der Kunden durch Versicherungsmakler und Versicherungsunternehmen. Ebenso habe das Bundeskabinett die Bevorzugung der Ausschließlichkeitsvermittler beim Provisionsabgabeverbot abgesegnet. Allgemein betitelt der AfW das Gesetz als einen „massiven Eingriff in den Wettbewerb“ und somit als einen „Verstoß gegen Artikel 12 des Grundgesetzes“.

„Das Gute ist: Ein Kabinettsbeschluss setzt das Gesetz aber nicht in Kraft, sondern startet erst das parlamentarische Verfahren, sprich die Lesungen im Bundestag, eine Beratung im Bundesrat sowie eine wahrscheinliche Sachverständigenanhörung im Wirtschaftsausschuss des Bundestages“, so AfW-Vorstand Frank Rottenbacher.

Der Verband wolle nun mit Bundestagsabgeordneten ins Gespräch kommen und die Konsequenzen des Gesetzes klarzumachen. Auch gerichtliche Schritte schließen die Interessensvertreter nicht aus.

So könnte sich der Bundesverband Finanzdienstleistung gezwungen sehen, das verabschiedete Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen, heißt es. „Ungern, aber wir schließen das in der Endkonsequenz keinesfalls aus“, erklärt Rechtsanwalt und AfW-Vorstand Norman Wirth die Reaktion.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort