Versicherungsmakler und Biometrie-Experte Philip Wenzel. © privat
  • Von Redaktion
  • 16.02.2021 um 12:25
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In der Beratung zur Berufsunfähigkeitsversicherung sollten Vermittler ihre Kunden darauf hinweisen, dass sie im Leistungsfall in den ersten sechs Monaten erstmal keine Rente bekommen werden, so ein Ratschlag von Versicherungsmakler Philip Wenzel. Dafür gilt es dann, entsprechende Puffer zu bilden – gerade bei Selbstständigen sei das enorm wichtig.

Eine Versicherung ist meistens lückenhaft. Und je komplexer das versicherte Risiko ist, um so lückenhafter wird der Schutz. Denn das komplexe Risiko lässt sich auch durch ein noch so komplexes Bedingungswerk nicht zu 100 Prozent in Deckung bringen. Ich denke, niemand ist überrascht, wenn ich hier die Berufsunfähigkeitsversicherung als Beispiel bringe.

Das Risiko ist der Einkommensverlust aus gesundheitlichen Gründen. Bei Angestellten ist das Risiko am kompliziertesten. In den ersten sechs Wochen habe ich hier kein Risiko, weil der Arbeitgeber den Lohn fortzahlt. Danach springt die Krankenkasse für bis zu 72 Wochen ein. Der Verlust beträgt nach allen Abzügen etwa 25 Prozent vom Netto.

Wenn ich umschule, liegt der Verlust bei 40 Prozent oder 33 Prozent, was davon abhängt, ob ich Kinder habe oder nicht. Und wenn ich nicht mehr umschulen kann, weil ich keine drei Stunden mehr am allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten kann, erhalte ich grob 35 Prozent vom Brutto. Große Abzüge wird es da nicht mehr geben, aber trotzdem liegt die Lücke in der Regel bei über 50 Prozent zum Netto.

Risiko erklären, Rente festlegen

Dem gegenüber steht eine Versicherung, die leistet, wenn ich aus gesundheitlichen Gründen nur noch zur Hälfte arbeiten kann. Geleistet wird eine vorher vereinbarte Rente. Und je nachdem, welche der Lücken ich decken will, leistet sie mal zu viel und vielleicht auch mal zu wenig. Aber in Deckung wird man Risiko und Versicherung mit diesem Produkt nicht bringen können. Hier gilt es für uns Vermittler, dem Kunden das Risiko zu erklären und er darf dann die Höhe der Rente je nach Risikoaffinität wählen.

Der Kunde sollte sich aber unbedingt immer darauf einstellen, dass er die ersten sechs Monate nichts bekommt. Das liegt daran, dass die BU-Versicherung zwar sofort leisten würde, wenn ich nachweisen kann, dass ich die kommenden sechs Monate berufsunfähig sein werde – aber es kaum Krankheiten gibt, für die mir der Arzt bestätigen würde, dass sie die kommenden sechs Monate soweit bestehen bleibt, dass ich zu 50 Prozent berufsunfähig bleibe.

Möchte man böse Absichten unterstellen, so wird einen der Arzt spätestens im neuen Quartal wieder in die Praxis zur Untersuchung haben wollen. Aber auch, oder vor allem, der gewissenhafte Arzt, wird den Verlauf einer Erkrankung in den ersten Monaten engmaschig beobachten wollen.

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