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  • Von Redaktion
  • 28.01.2015 um 20:49
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Die deutschen Versicherungsmathematiker empfehlen, den Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung für das Jahr 2016 bei 1,25 Prozent zu belassen. Und das, obwohl die Zinsen für europäische Staatsanleihen, an denen sich der Rechnungszins orientiert, weiter gesunken sind.

Die Empfehlung der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) basiert auf der aktuellen Gesetzeslage. Nach Inkrafttreten der neuen Eigenkapitalrichtlinien Solvency II im Jahr 2016 seien Änderungen zu erwarten. Die DAV setzt sich bei den zuständigen europäischen Aufsichtsbehörden derzeit dafür ein, das Höchstrechnungszins-System auch unter Solvency II zu erhalten.

Über die endgültige Höhe des Rechnungszinses muss aber das Bundesfinanzministerium entscheiden.

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