Stefanie Beck und Philipp Sanders sitzen vor ihrem Tiny House im Fichtelgebirge. © picture alliance/dpa | Nicolas Armer
  • Von René Weihrauch
  • 11.03.2021 um 10:38
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Klein, aber mein! Sogenannte Tiny Houses werden in Deutschland immer beliebter. Die Mini-Häuser sind günstig und versprechen – als mobile Variante – ein Wohngefühl von Freiheit und Unabhängigkeit. Es sind allerdings einige rechtliche und versicherungstechnische Dinge zu beachten. Welche? Das erfahren Sie hier.

Schon ab 20.000 Euro ist ein Tiny House zu haben, es gibt aber auch Modelle, die einen sechsstelligen Betrag kosten. Auf wenigen Quadratmetern kann man es sich darin mit gutem Umweltgewissen gemütlich machen. Denn mit einem Tiny House spart man nicht nur Platz, sondern auch Ressourcen und Energie. 

Rechtlich und versicherungstechnisch kommt es bei dem Mini-Zuhause darauf an, ob es fest an einem Platz verankert ist oder als mobile Unterkunft genutzt werden soll. Bei der stationären Variante ist wie bei jedem anderen Haus eine Baugenehmigung der jeweiligen Gemeinde erforderlich. Für noch nicht erschlossene Grundstücke fallen außerdem die üblichen Erschließungsgebühren für Wasser, Strom, Kanalisation und so weiter an.  

Sinnvolle Versicherungen für Tiny Houses

Auch bei den wichtigsten Versicherungen können sich Eigentümer fest installierter Tiny Houses an „normalen“ Häusern orientieren. Empfehlenswert ist also auf jeden Fall eine Gebäude- und eine Hausratversicherung. Damit sind Schäden durch Feuer, Blitz, Überschwemmung, Sturm und Hagel oder Folgen eines Einbruchs abgedeckt. Aber Vorsicht: Damit der Schutz greift, muss das Tiny House ständig bewohnt sein und an die Ver– und Entsorgungssysteme der Gemeinde angebunden sein. Dient es nur als gelegentlich genutztes Garten- oder Gästehaus, muss es in der Regel als Nebengebäude mitversichert werden. 

Anders sieht die Sache bei mobilen Tiny Houses aus. Rechtlich gelten sie als Wohnwagen. Eine Baugenehmigung ist also nicht notwendig. Stattdessen muss das Haus wie andere Fahrzeuge auch regelmäßig vom TÜV abgenommen werden und eine Kfz-Haftpflichtversicherung haben. Außerdem darf das rollende Heim bestimmte Maße nicht überschreiten: Es darf maximal 2,55 Meter breit und 4 Meter hoch sein. Bei der Länge gilt je nach Bauweise eine Begrenzung zwischen 7 und 9 Metern.  

Mit dem Tiny House ins Ausland

Bei Auslandsfahrten sollten sich Eigentümer vorher erkundigen, ob in dem jeweiligen Land eine separate, nationale Zulassung erforderlich ist. Unter Umständen reicht auch eine Genehmigung gemäß der europäischen Rahmenrichtlinie 70/156/EWG. Als Versicherungsschutz empfiehlt sich statt einer Gebäude- und Hausratpolice eine Wohnwagen- oder Camping-Versicherung. Sie deckt Schäden am Haus ab und lässt sich sinnvollerweise durch eine Inhaltsversicherung für den Hausrat ergänzen. Eine Besonderheit: Viele Camping-Versicherungen greifen nur auf offiziellen Camping-Plätzen. Wer sein mobiles Tiny House auch auf privaten Grundstücken nutzen will, sollte die Police mit entsprechenden Zusatzbausteinen ausstatten. 

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René Weihrauch

René Weihrauch arbeitet seit 35 Jahren als Journalist. Einer seiner Schwerpunkte sind Finanz- und Verbraucherthemen. Neben Pfefferminzia schreibt er für mehrere bundesweit erscheinende Zeitschriften und international tätige Medienagenturen.

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