Ein Aktienhändler arbeitet in der Börse in Frankfurt am Main unter der Kurve des Deutschen Aktienindex (Dax): Indexpolicen gelten in der Branche als „Das-Beste-aus-beiden-Welten“-Produkte. © dpa/picture alliance
  • Von Lorenz Klein
  • 04.09.2017 um 11:01
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Sicherheit und zugleich die Chance auf etwas mehr Rendite – Indexpolicen sollen ihren Kunden die ideale Mischung bieten. Doch einfach wirken die Produkte nur auf den ersten Blick. Worauf Makler bei der Beratung achten müssen.

Mit der Index-Select-Police der Allianz ging es 2007 los: Heute sorgen in Deutschland mehr als 400.000 Kunden des Marktführers auf diese Weise fürs Alter vor. Ein gutes Dutzend weiterer Versicherer ist dem Beispiel der Allianz gefolgt und hat sogenannte Indexpolicen auf den Markt gebracht.

Zwar bieten die Produkte im Vergleich zur klassischen Lebensversicherung nur eine deutlich abgespeckte Garantie, doch gleichzeitig werden den Kunden durch eine Beteiligung an einem Börsenindex, wie Dax oder Euro Stoxx 50, hübsche Renditechancen eröffnet.

Das klingt fair und verständlich. Zuletzt fiel jedoch ein dunkler Schatten auf die vermeintlichen „Das-Beste-aus-beiden-Welten“-Produkte. So brandmarkte die Verbraucherzentrale Hamburg die Index Select der Allianz als „Mogelpackung“ und verklagte den Versicherer im Juni wegen „Irreführung“.

Was war passiert?

Den Kunden würde vorgegaukelt, dass sie mit ihren Beiträgen direkt von guten Börsenkursen profitierten, indem sie „an der Wertentwicklung des Euro Stoxx 50 partizipieren“, schimpfen die Verbraucherschützer. Das sei aber nicht der Fall. „Nach einem Blick in die Versicherungsbedingungen kommen wir zu dem Schluss, dass nicht etwa das eingezahlte Geld des Versicherten an der Börse partizipiert, sondern lediglich die Überschüsse, die die Allianz auszahlt.“

Diesen Umstand habe der Versicherer in der Kurzdarstellung der Indexpolice im Internet nicht hinreichend erläutert, so der Vorwurf. Bei der Allianz will man die Aufregung nicht verstehen. Das Unternehmen beharrt auf seinem Standpunkt vom Juni 2016, wonach „alle wesentlichen Produktmerkmale“ im Internet berücksichtigt worden seien.

Welche Partei recht hat, muss nun ein Gericht klären.

Quelle: Aures

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Lorenz Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

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