Feuerwehrmänner löschen einen Brand in einer Lagerhalle in Berlin: Für Unternehmen können Brände wie diese existenzielle Folgen haben, wenn etwa die gelagerte Ware komplett verbrennt. © Getty Images
  • Von Redaktion
  • 20.07.2016 um 20:11
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Sachschäden können den Betriebsablauf eines Unternehmens lahmlegen. Was passiert dann aber mit Miete und Gehältern? Eine Betriebsunterbrechungsversicherung schützt in diesen Fällen.

Mehr als 400 Feuerwehrleute waren im Einsatz: Am Ostermontag schwelt in zwei Produktionshallen des Geflügelproduzenten Wiesenhof am Standort Lohne ein Großfeuer. Stundenlang kämpfen die Feuerwehrmänner dafür, es unter Kontrolle zu bekommen. Während glücklicherweise dabei weder Menschen noch Tiere schwer verletzt werden, geht der Sachschaden in den zweistelligen Millionenbereich.

Die Produktion in Lohne steht still: Hähnchen kann Wiesenhof dort erst mal nicht mehr schlachten. Die Tiere – bis zu 370.000 Hühnchen verarbeitete Wiesenhof in Lohne pro Tag – müssen zu anderen Standorten umgeleitet werden. Inzwischen hat der Geflügelproduzent Konsequenzen aus dem Drama gezogen. Von den rund 1.600 Mitarbeitern in Lohne muss „eine hohe zweistellige Zahl“ von Arbeitern gehen.

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Wiesenhof, der Klamottenladen, dessen Ware bei einem Rohrbruch vernichtet wird, oder die Druckerei, die nach dem Brand an einer Druckmaschine nicht mehr drucken können – es gibt viele Vorfälle, die dazu führen können, dass ein Betrieb nicht mehr weiterläuft.

Das kann Unternehmen hart treffen. Denn Kosten wie Miete, Löhne, soziale Abgaben, Finanzierungen, Aufwendungen für die betriebliche Altersvorsorge der Mitarbeiter laufen trotzdem weiter, auch wenn der Betrieb stillsteht. Auch können Vertragsstrafen drohen, wenn das Unternehmen bestimmte Produkte nicht mehr liefern kann. Im schlimmsten Fall kann das Firmen in die Pleite treiben.

Für diese Fälle gibt es Betriebsunterbrechungsversicherungen. Sie ersetzen fortlaufende Kosten wie Löhne, Gehälter, Mieten oder weiterlaufende Zinsen, die das Unternehmen infolge der Betriebsunterbrechung nicht mehr erwirtschaften kann. Das ist etwa dann der Fall, wenn der Betriebsablauf wegen eines Sachschadens nach Feuer, Rohrbruch, Sturm oder eines anderen Elementarschadens beeinträchtigt oder unterbrochen ist. Auch entstehende Gewinnausfälle gleichen die Versicherer aus. Wichtig dabei: Der Betrieb muss nicht komplett stillstehen – es reicht eine Störung, die den Ertrag des Unternehmens reduziert.

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