Der Bundesrat in Berlin. © Getty Images
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  • 13.02.2017 um 08:31
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Am vergangenen Freitag hat der Bundesrat sich mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz beschäftigt und eine Stellungnahme abgegeben. Dabei hat er sich im Wesentlichen darauf beschränkt, die Bundesregierung darum zu bitten, bestimmte Änderungen zu prüfen. Die Details gibt es hier.

Ein Teil der vorgeschlagenen Änderungen hatten schon der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik, der Finanzausschuss und der Wirtschaftsausschuss vorgeschlagen (wir berichteten).

So soll die Bundesregierung nun unter anderem prüfen, „inwieweit eine Reduzierung der hundertprozentigen Beitragspflicht zur Krankenversicherung für Betriebsrenten auch außerhalb betrieblicher Riester-Renten ermöglicht werden kann“, heißt es in der Stellungnahme.

Der Bundesrat plädiert auch dafür, dass Direktversicherungen nach Wahl der Tarifparteien Voll- oder Teilgarantien gewähren können. Die Begründung: Ein vollständiges Garantieverbot würde den Spielraum der Tarifvertrags- beziehungsweise Betriebsparteien einschränken. Sie könnten dann nicht mehr wählen, ob und inwieweit sie bei der Durchführung der reinen Beitragszusage eine Garantieübernahme durch die Versorgungsträger vorsehen wollen. „Zudem würde das vollständige Verbot von Garantieübernahmen die Gewährung von Leistungen im Bereich der Invaliditäts- und Hinterbliebenenabsicherung erschweren“, führt der Bundesrat weiter aus.

Nach den Ausschüssen spricht sich auch der Bundesrat für eine Verbesserung der Riester-Förderung aus. Der Sonderausgabenhöchstbetrag soll von 2.100 auf 2.250 Euro steigen. Ebenso die Grund- und Kinderzulage. Bei letzterer soll es auch für vor 2008 geborene Kinder eine Zulage von 300 Euro statt 185 Euro geben.

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