Auch für kleine Tattoo-Studios ist eine Betriebshaftpflichtversicherung wichtig. © Copyright: Panthermedia
  • Von Manila Klafack
  • 02.12.2019 um 13:40
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 02:00 Min

Kleinunternehmer wissen oft gar nicht, dass sie eine Betriebshaftpflichtversicherung brauchen. Im Zuge einer Unternehmensgründung machen sie sich über die Risiken, die damit abgedeckt werden, selten Gedanken. Doch vor allem wenn die eigenen finanziellen Mittel gering sind, ist sie sehr sinnvoll.

In dem kleinen, neu gegründeten Tattoo-Studio lief an diesem Tag irgendwie alles schief. Erst erreichte Tätowierer Thomas (*) seinen Laden viel zu spät. Dann hatte sich seine Kollegin krank gemeldet. Doch ihr erster Termin stand schon vor der Tür und sein eigener wartete ebenfalls. So versuchte er, beide Kunden unter einen Hut zu bekommen. Da er gerade einen Praktikanten anlernte, konnte er ein paar Arbeitsschritte delegieren. Jedenfalls hatte er das geglaubt.

Drei Tage später rächte sich diese Hektik jedoch. Das Tattoo des dritten Kunden dieses verrückten Tages entzündete sich. Thomas erinnerte sich plötzlich, dass er sich nicht wie sonst selbst um die Desinfektion der Nadeln gekümmert hatte. Er hatte gedacht, der Praktikant werde das übernehmen. Doch der war mit anderen Sachen beschäftigt und hatte die Anweisung von Thomas vergessen – mit dem Resultat einer Entzündung bei dem Kunden.

„Solche Fälle sind ganz schnell geschehen“, sagt René Werner, Leiter Produkt- und Preismanagement beim digitalen Gewerbeversicherer andsafe. „Eine Betriebshaftpflichtversicherung springt genau hier ein“, so der Experte weiter. Insbesondere für Existenzgründer wie Thomas ohne große finanzielle Mittel lohne sich die Absicherung dieser Risiken deshalb von Anfang an. Denn kleine, junge Unternehmen seien meist nicht in der Lage, selbst kleine Regressansprüche zu leisten.

Vor allem in der Anfangsphase sehr empfehlenswert

„Wenn das Unternehmen ein bisschen gewachsen ist und Rücklagen bestehen, kann eine Selbstbeteiligung vereinbart werden“, erzählt Werner aus der Praxis. „Doch in der Anfangsphase ist die Betriebshaftpflichtversicherung sehr empfehlenswert.“

Bei dem kleinen Tattoo-Studio handelt es sich um einen ganz typischen Fall. Der Kunde muss drei- bis viermal zum Arzt. So entstehen Arztkosten und eventuell verlangt er noch Schmerzensgeld. Die Schadensumme beläuft sich hier schnell auf 2.500 Euro. Zu viel für einen kleinen, jungen Betrieb. Die Kosten einer Betriebshaftpflichtversicherung sind dagegen durchaus erschwinglich.

„Die Höhe des Beitrags errechnet sich nach dem erwarteten Umsatz“, erklärt Werner. „Plant etwa das Tattoo-Studio 40.000 bis 50.000 Euro Jahresumsatz, entstehen zwischen 500 und 600 Euro Jahresprämie für die Absicherung.“ Besonders wichtig bei einem Abschluss sei es, die passende Höhe der Versicherungssumme zu wählen.

„3 Millionen Euro sollte die Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden schon betragen“, so der Tipp des andsafe-Spezialisten. Nicht minder wichtig ist zudem, die versicherte Tätigkeit ganz genau zu beschreiben. Werden in einem Tattoo-Studio nicht nur Tätowierungen vorgenommen, sondern auch das Stechen von Piercings angeboten, muss das unbedingt hinzugefügt werden. „Nur die beschriebenen Tätigkeiten sind auch versichert“, betont Werner. Die Prämie werde sich dadurch nicht verändern, der Versicherungsschutz sei umfangreicher.

Auf die Versicherungsausschlüsse achten

In keinem Fall versicherbar ist es allerdings, wenn etwa beim Tätowieren ein falsches Motiv gestochen wird oder bei einem Namen Buchstaben verwechselt werden. Ähnliches gilt auch, wenn zum Beispiel der Friseur beim Färben der Haare eine falsche Farbe aufträgt oder die Haare falsch geschnitten werden.

Wichtig zu wissen: Eine Betriebshaftpflichtversicherung sichert den Versicherungsnehmer nicht nur ab, indem gerechtfertigte Forderungen nach Schadenersatz beglichen werden. Der Versicherer übernimmt auch sämtliche Kosten, um eventuell ungerechtfertigte Forderungen abzuweisen. Der Versicherer prüft jeden Versicherungsfall. Stellt sich dabei heraus, dass der Versicherungsnehmer nicht der Verursacher des Schadens ist, wehrt der Versicherer diese Ansprüche ab – notfalls auch vor Gericht – und trägt alle damit verbundenen Kosten.

(*) beispielhafte, fiktive Person

autorAutorin
Manila

Manila Klafack

Manila Klafack war bis März 2024 Redakteurin bei Pfefferminzia. Nach Studium und redaktioneller Ausbildung verantwortete sie zuvor in verschiedenen mittelständischen Unternehmen den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort