Ein Mitarbeiter der BMB Steering Innovation GmbH in Schönebeck in Sachsen-Anhalt. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 22.08.2016 um 14:28
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Den Arbeitsplatz in seinem Leben ein paar Mal zu wechseln, ist heutzutage vollkommen normal. Fast jeder Lebenslauf beinhaltet mittlerweile mehrere solcher Jobwechsel. Was aber passiert mit den Verträgen für die Betriebsrente, wenn man bei einem neuen Arbeitgeber anfängt? Die Antworten finden Sie hier.

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) stellt eine wichtige Säule der Altersvorsorge dar. Was aber passiert, wenn man den Arbeitgeber wechselt?

Zunächst ist das abhängig davon, wer eigentlich den Vertrag bisher finanziert hat und wie lange eine Zusage auf eine betriebliche Altersvorsorge schon besteht.

Bei der Entgeltumwandlung trägt der Arbeitnehmer die Kosten selber, indem er monatlich Beiträge aus seinem Bruttogehalt in die bAV einzahlt. Daneben gibt es Verträge, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam finanzieren. Und auch nur durch den Arbeitgeber finanzierte Betriebsrenten gibt es.

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 „Anwartschaften auf eine betriebliche Altersversorgung, die allein auf einer Entgeltumwandlung beruhen, sind sofort gesetzlich unverfallbar“, sagt der Wiesbadener Rechtsanwalt Jakob T. Lange von der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltsverein gegenüber dem Portal anwaltauskunft.de.

Unverfallbar heißt, dass die Ansprüche auf Leistungen aus der Betriebsrente dem Arbeitnehmer immer zustehen. Arbeitnehmern müssen also keine Fristen abwarten oder eine bestimmte Zeit beim Arbeitgeber gearbeitet haben.

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