Der Rahmen eines angeschlossenen, halb auseinandergenommenen Fahrrads, von dem Lenker, Vorderrad und Sattel gestohlen sind. © dpa/picture alliance
  • Von Hubert Gierhartz
  • 03.05.2017 um 12:00
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Alle 2 Minuten wird in Deutschland ein Fahrrad gestohlen. Das sind rund 335.000 pro Jahr. Nur etwa jeder 10. Diebstahl wird aufgeklärt. Die Konsequenz: Ist das Fahrrad nicht versichert, bleibt der Bestohlene auf dem Schaden sitzen. Der Fahrraddiebstahl kann im Rahmen der Hausratversicherung als Zusatz mitversichert werden. Aber auch hier ist Vorsicht geboten, weiß Versicherungsmakler Hubert Gierhartz.

Wird der Fahrradkeller oder die Garage aufgebrochen, fällt dieser Fahrraddiebstahl unter Einbruchdiebstahl in der Hausratversicherung, und ist voll abgesichert. Trotzdem sollte darauf geachtet werden, dass das Fahrrad auch in der Garage und im Fahrradkeller mit einem eigenständigen Fahrradschloss gegen Diebstahl gesichert ist. Genauer: Mit dem Rahmen an einem zweiten Gegenstand befestigt ist. Sicherungseinrichtungen, die dauerhaft mit dem Fahrrad verbunden sind wie sogenannte Rahmenschlösser gelten nicht als eigenständige Schlösser.

Ist das Fahrrad im Betrieb, ist es in der Hausratversicherung nur versichert, wenn eine zusätzliche Fahrradversicherung abgeschlossen wurde.

Kostet ein Rad zum Beispiel 2.000 Euro, und es besteht einen Hausratversicherungssumme von 50.000 Euro, so müssten 4 Prozent der Versicherungssumme = 2.000 Euro eingeschlossen werden, um bei einem Diebstahl den Verlust voll abzusichern. Das heißt: Je teurer das Fahrrad, desto höher ist die zu zahlende Prämie. Die vereinbarte Versicherungssumme gilt für einen Schadensfall. Sollten bei einem Diebstahl zwei Fahrräder im Werte von 4.000 Euro gleichzeitig gestohlen werden, werden auch nur 2.000 Euro ersetzt.

Nachtzeitklausel mit einschließen

Es gibt Versicherungsgesellschaften, die in ihrem Vertrag von vornherein eine Versicherungssumme von zum Beispiel 3.000 Euro für das Risiko Fahrraddiebstahl ohne Zuschlag in der Hausratversicherung eingeschlossen haben. Das ist für den Verbraucher besonders von Vorteil, der für seinen Hausrat nur eine geringe Versicherungssumme benötigt, aber im Besitz eines teuren Fahrrades ist.

Unbedingt sollte darauf geachtet werden, dass die Nachtzeitklausel mit eingeschlossen ist. Das Fahrrad ist dann rund um die Uhr versichert. Ist die Nachzeitklausel nicht vereinbart, erfolgt keine Leistung, wenn das Fahrrad zwischen 22.00 Uhr nachts und 6.00 Uhr morgens vor der Haustüre gestohlen wurde. Wird das Fahrrad während des Betriebs, zum Beispiel bei einer Fahrradtour nach 22.00 Uhr gestohlen, besteht indes Versicherungsschutz auch ohne Nachtzeitklausel.

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Hubert Gierhartz

Hubert Gierhartz begann seine Laufbahn als Versicherungsmakler im Jahr 1985. Er hatte sich vor allem auf die Beratung der Zielgruppe 60plus spezialisiert. Heute übt er seinen Beruf nicht mehr aus, bleibt aber ein kritischer Begleiter der Branche.

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Wie Fahrraddiebstahl in der Hausratpolice abgesichert ist – Versicherungsmakler Jan Pohl Aachen
Vor 7 Monaten

[…] Den vollständigen Artikel finden Sie hier: Hausrat Fahrradversicherung […]

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