Windräder statt Kohlekraft – die EU will schon bald klimaneutral sein. Dafür hat sie ein Gesetzespaket auf den Weg gebracht, das auch Vermittler betrifft. © Kwangmoop / Freepik.com
  • Von Karen Schmidt
  • 17.11.2022 um 12:36
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Bis zum Jahr 2050 will die Europäische Union klimaneutral sein. Kapital soll daher zunehmend in nachhaltige Anlagen strömen. Ein ganzes Gesetzespaket hat die EU dazu schon auf den Weg gebracht. Wichtige Definitionen fehlen aber noch.

Weil der Klimawandel die Welt, wie wir sie kennen, bedroht, ist sich die Staatengemeinschaft weitgehend einig: Es muss etwas passieren, wir alle müssen ökologischer, sozialer und verantwortungsvoller handeln. Um hier einen Leitfaden zu haben, was das eigentlich genau bedeuten soll, haben 193 Staaten der Vereinten Nationen im September 2015 die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung auf die Beine gestellt. Im Kern geht es um 17 Nachhaltigkeitsziele, die sogenannten Sustainable Development Goals oder kurz SDGs. Sie reichen von der Abschaffung von Armut über die Geschlechtergerechtigkeit bis hin zum Schutz der Meere (siehe Grafik unten).

Auch die Europäische Union (EU) macht Druck in Sachen Nachhaltigkeit. Bis 2050 soll die Staatengemeinschaft klimaneutral wirtschaften, hat sie in ihrem „Green Deal“ festgelegt. Schon bis 2030 soll mit dem EU-Maßnahmenpaket „Fit for 55“ der Ausstoß an Treibhausgasen um 55 Prozent gesenkt werden.

Im Zuge dessen soll auch das Investieren nachhaltiger werden. Im März 2018 hat die EU daher einen „Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums“ veröffentlicht. Er sieht als Ziele vor, Kapital in nachhaltige Projekte zu lenken, nachhaltiges Wachstum zu finanzieren, mehr Durchblick bei nachhaltigen Finanzprodukten zu schaffen und auch Umweltfaktoren, soziale Unruhen und so weiter stärker im Risikomanagement zu berücksichtigen.

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Die Investitionen sollen vor allem die sogenannten ESG-Kriterien erfüllen. E steht dabei für Environment (Umwelt), S für Social (Soziales) und G für Governance (Unternehmensführung). Konkreter fasst der Staatenbund diese Ziele in der Transparenzverordnung (Offenlegungsverordnung oder „Sustainable Finance Disclosure Regulation“, kurz SFDR), der EU-Taxonomie und der Delegierten Verordnung (EU) 2021/1257.

Die EU-Taxonomie

Fangen wir mit der Taxonomie an. Ihr Ziel ist es, festzulegen, was Nachhaltigkeit denn genau bedeutet. Sie schafft also verbindliche Definitionen, was als nachhaltiges Wirtschaften gilt, und damit auch konkrete Anforderungen sowohl an Unternehmen als auch an Banken und deren Kapitalmarktprodukte. Für Investoren soll im Endeffekt auf einen Blick erkennbar sein, wie nachhaltig ein bestimmtes Unternehmen wirtschaftet.

Diese Definitionen gibt es bisher vor allem im Bereich Umwelt (E). Eine Wirtschaftsaktivität gilt als konform mit der Taxonomie, wenn sie einen wesentlichen Beitrag zu mindestens einem der folgenden sechs Umweltziele leistet – ohne gleichzeitig Schaden bei einem anderen anzurichten: Verhinderung des Klimawandels, Anpassung an den Klimawandel, nachhaltige Nutzung von Wasser- und Meeresressourcen, Wandel zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung sowie Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme. Außerdem müssen Unternehmen Mindestanforderungen in sozialen Bereichen oder bei den Menschenrechten erfüllen. Zwei Ziele sind bisher vorläufig ausformuliert: Verhinderung des Klimawandels und Anpassung an den Klimawandel.

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Karen Schmidt

Karen Schmidt ist seit Gründung von Pfefferminzia im Jahr 2013 Chefredakteurin des Mediums.

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