Zwei Feuerwehrmänner stehen in einer ausgebrannten Fabrikhalle in Schwarzenbach am Wald in Bayern. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 02.03.2016 um 15:09
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Betriebshaftpflicht und Betriebsinhaltsversicherung sollten zur Grundausstattung eines jeden Unternehmens gehören. Trotzdem vernachlässigen viele Firmeninhaber ihren Versicherungsschutz. Eine Lösung für dieses Dilemma sind Kombiprodukte.

Es ist ein Trockner, der in der Wäscherei Edelweiß den Brand auslöst. Die Kosten sind für Inhaber Volker Himrodt hoch: Nicht nur der Trockner im Wert von 2.000 Euro ist hin. Auch andere Einrichtungsgegenstände und Kleidungsstücke seiner Kunden fallen dem Brand zum Opfer.  Bilanz: Weitere 6.000 Euro Schaden. Trotzdem hatte der Wäscherei-Inhaber Glück im Unglück. Dank einer Betriebsinhaltsversicherung, die Himrodt abgeschlossen hat, bekommt er Schäden an Räucher- und Trocknungsanlagen erstattet und alle weiteren Kosten ersetzt.

Brände, kaputte Produkte oder auch Cyberschäden können die Existenz eines Unternehmens gefährden. Daher ist die richtige Absicherung des Betriebs extrem wichtig.

Absicherung der Betriebseinrichtung

Die Betriebsinhaltsversicherung ist quasi die Hausratversicherung für den Selbständigen. Wo lauern die Gefahren? In der Regel bezieht sich der Schutz auf Schäden, die durch Feuer oder Blitzschlag, Sturm und Hagel entstehen. Auch wenn Leitungswasser dahin gelangt, wo es eigentlich nicht hingehört, oder in das Unternehmen eingebrochen wird, greift die Police.

Der Schutz umfasst alle Einrichtungen, Maschinen, Werkzeuge, Vorräte und Bürounterlagen. Muss nach einem Schaden Schutt beseitigt und Erdreich entsorgt werden, kommt beispielsweise die Signal Iduna auch für solche Schäden auf. Die Versicherungssumme ermittelt sie, wie andere Anbieter auch, dabei nicht pauschal. Sie wird im Gespräch mit dem Außendienstmitarbeiter individuell festgelegt.

Doch wieviel ist die Betriebseinrichtung wert? Die Gothaer beispielsweise versichert Einrichtung, Waren und Vorräte grundsätzlich zum Neuwert. Bei den Verträgen passt sich die Summe dabei an die allgemeine Preisentwicklung an. Entsteht ein gravierender Schaden, ersetzt sie die Kosten fürs Aufräumen, Feuerlöschen oder die Wiederherstellung von Akten und Plänen noch einmal bis zur Versicherungssumme oder bis zu maximal 250.000 Euro. Der Anbieter VHV wirbt damit, grundsätzlich den Neuwert zu ersetzen, selbst wenn der Zeitwert unter 50 Prozent oder noch darunter liegt.

Werte regelmäßig prüfen

Beim Anbieter HDI wird die Versicherungssumme ebenfalls nach dem Neuwert der Betriebseinrichtung, Waren und Vorräte ermittelt. Tipp des Firmen-Versicherers: Regelmäßig überprüfen, ob die Höhe der Summe noch mit dem tatsächlichen Neuwert der verschiedenen Gegenstände übereinstimmt. Das gilt insbesondere für Neuinvestitionen, denn sonst droht Unterversicherung. Dennoch zeigt vor allem die Digitalwirtschaft einen „gefährlichen Mut zur Lücke und vernachlässigt den grundlegenden Versicherungsschutz“, beobachtet HDI-Haftpflichtspezialist Thomas Degel.

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