Die Teilnehmer des bAV Expertendialogs in Oberaudorf. ©
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  • 14.10.2014 um 14:13
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Wie geht es in Zeiten niedriger Zinsen mit der betrieblichen Altersvorsorge weiter? Diese Frage stand im Mittelpunkt des diesjährigen bAV-Expertendialogs von Standard Life, zu dem namhafte Referenten geladen waren.

Die anhaltende Niedrigzinsphase stellt Assekuranz und Arbeitgeber vor große Herausforderungen. Das gilt besonders für die von klassischen Tarifen dominierte betriebliche Altersvorsorge. Auch wenn sie für viele Arbeitnehmer nach wie vor eine geeignete Form der Vorsorge ist, läuft das Geschäft nicht mehr so rund wie in den Jahren des Booms. Der diesjährige und mittlerweile dritte bAV-Expertendialog des britischen Anbieters Standard Life griff das Thema auf und bot den rund 100 teilnehmenden Maklern neue Impulse von namhaften Referenten aus der Branche.

Im ersten Vortrag beleuchtete Lars Rieger, bAV-Vertriebsberater für die Standard Life, das Für und Wider von beitragsorientierter Leistungszusage (BoLz)und Beitragszusage mit Mindestleistung (BZML). „Eine versicherungsvertragliche Lösung ist bei einem Arbeitgeberwechsel bei der BZML beispielsweise nicht möglich“, erläutert Rieger eines der Merkmale dieser Zusagevariante, bei der die Summe der eingezahlten Beiträge garantiert wird.

„Wir haben unsere Tarife Freelax DV, Freelax Group DV und Freelax RDV gemäß den Anforderungen einer BoLz konzipiert, weil nach unserer Überzeugung die Risiken bei dieser Zusageart für den Arbeitgeber deutlich geringer sind“, so Rieger. Dafür spreche auch, dass die BZML oft mit Tarifen hinterlegt sei, die arbeitsrechtlich in einigen Punkten mit dem Betriebsrentengesetz kollidierten. „Die Garantien greifen beispielsweise sehr häufig nicht bei vorzeitigem Rentenbezug oder Beitragsfreistellung“, erläuterte der Standard-Life-Experte.

Rechnungszinsabsenkung: Aus Leitzins wird Leidzins

Auch im anschließenden Vortrag wurden die Unterschiede der bAV-Modelle thematisiert, allerdings vor dem Hintergrund der andauernden Niedrigzinsphase. „Niedrige Zinsen verschärfen den Zielkonflikt zwischen den Perspektiven der Arbeitnehmer und Arbeitgeber – bei den einen steht die Höhe der Leistung im Vordergrund, bei den anderen die Finanzierungskosten“, fasst Michael Wiese, Leiter des Bereichs Vertrieb und Marketing beim Beratungsunternehmen Heubeck, die aktuelle Situation zusammen.

„Die Auswirkungen der Zinssituation bei einer Leistungszusage sind gravierend, da der Arbeitgeber für die zugesagten Leistungen haftet, unabhängig von der Finanzierung oder Durchführung“, stellte Wiese klar. Wie Rieger sieht auch er bei der BoLz die geringsten Risiken für Arbeitgeber, während beim BZML-Modell die Gefahr bestehe, dass der Zins die anfallenden Kosten für den Beitragserhalt nicht deckt. „In Konsequenz setzen Versicherer zunehmend auf Produkte, die das Zinsrisiko auf die Versicherungsnehmer verlagert“, so Wiese.

Auch die Konsequenzen für Pensionsrückstellungen seien erheblich, erläuterte Wiese weiter. „Bis 2018 ist bei anhaltenden Niedrigzinsen mit einem Absinken des BilMoG-Zins von aktuell 4,56 auf nur noch 2,84 Prozent zu rechnen. Jeder Prozentpunkt, um den dieser Zins sinkt, führt zu 13 bis 15 Prozent höheren Pensionsrückstellungen“, verdeutlichte Wiese die Auswirkungen für Unternehmen. Bei Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) sei die vollständige Ausfinanzierung auch als bilanzrechtlichen Gründen ein Lösungsweg.

Wie Finanzierungslücken vermieden werden können

Auch der folgende Beitrag der Beratungsunternehmen Consulio (Standorte Neuss und Oberaudorf) beziehungsweise PensionCapital (Veranstaltungsort Hamburg) zum Thema Finanzierungslücken bei Pensionszusagen griff das Thema Ausfinanzierung auf und verdeutlichte weitere Handlungsalternativen wie zum Beispiel die Auslagerung von Pensionsverpflichtungen über verschiedene Versicherungsprodukte, etwa über fondsbasierte Lösungen. Die Referenten Christian Burr, Stefan Neumer und Matthias Falk betonten außerdem die Wichtigkeit einer regelmäßigen Überprüfung und Anpassung der Zusage an die aktuelle Rechtslage, die mindestens alle drei bis vier Jahre erfolgen sollte.

Von: Claudia Lindenberg

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