Ein Landarzt spricht in seiner Praxis mit einem Patienten: Eine Rente bei Erwerbsunfähigkeit wird dann gezahlt, wenn die versicherte Person überhaupt keiner Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt für mindestens drei Stunden täglich mehr nachgehen kann. © picture alliance/Jens Büttner/dpa-Zentralbild/ZB
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  • 23.08.2019 um 11:08
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Das Analysehaus Infinma hat Erwerbsunfähigkeitsversicherungen unter die Lupe genommen und bewertet. Welche 32 Tarife den Marktstandard von Infinma erfüllen, erfahren Sie hier.

Das Infinma Institut für Finanzmarktanalyse hat anhand von 17 Kriterien einen Marktstandard für Erwerbsunfähigkeitsversicherungen erarbeitet und anhand dessen 68 Tarife von 22 Versicherungen analysiert.

Die folgenden 17 Kriterien galten dabei als Maßstab. Dabei nehmen die Analysten keine Bewertung in Form von Punkten vor, sondern stellen für die einzelnen Kriterien nur dar, ob der Versicherer eine Regelung getroffen hat, die besser oder schlechter als der Marktstandard ist. Der Marktstandard wird durch die Regelung definiert, die in den betrachteten Bedingungswerken am häufigsten verwendet wird (das steht hier jeweils hinter dem Doppelpunkt).

  • Prognosezeitraum: Voraussichtlich mindestens sechs Monate
  • Rückwirkende Leistung: Nach sechs Monaten, rückwirkende Leistung
  • Spezifikation der Erwerbstätigkeit: Alle Tätigkeiten, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt üblich sind, und alle selbstständigen Tätigkeiten
  • Arbeitsumfang: Mindestens drei Stunden täglich
  • EU aufgrund von Pflegebedürftigkeit: Leistung bei einem oder zwei von vier Pflegepunkten
  • Leistungszeitpunkt: Zu Beginn des Folgemonats
  • Meldefristen: Kein Hinweis auf eine Meldepflicht
  • Beitragsstundung: Zinslose Stundung der Beiträge bis zur Leistungsentscheidung möglich, ratierliche Rückzahlung möglich
  • Zeitlich Befristetes Anerkenntnis: Verzicht auf befristete Anerkenntnisse
  • Kostenübernahme bei Auslandsaufenthalt: Reise- und Unterkunftskosten werden übernommen; nach vorheriger Absprache
  • Geltungsbereich: Der Versicherungsschutz gilt weltweit beziehungsweise ist nicht eingeschränkt
  • Mitwirkungspflichten Gesundheit: Der Wegfall der Erwerbsunfähigkeit oder eine Besserung des Gesundheitszustandes/Minderung der Erwerbsunfähigkeit müssen unverzüglich gemeldet werden
  • Mitwirkungspflichten Beruf: Meldepflicht bei Wiederaufnahme/Änderung des Berufs/der Tätigkeit
  • Einmalzahlungen: Keine Einmalzahlungen
  • Nachversicherung ohne Anlass: Nachversicherungsoptionen ohne Anlass werden angeboten
  • Überbrückung von Zahlungsschwierigkeiten: Es wird keine Stundung bei Zahlungsschwierigkeiten angeboten
  • BU-Umtausch-Option: Keine BU-Umtauschoption

Das Ergebnis: 32 Tarife erfüllten oder übertrafen alle diese Kriterien und erhielten daraufhin eine Zertifizierung. Diese sind in alphabetischer Reihenfolge:

  • Axa: SEU (Stand 12/2018), SEU (Rückdeckung, Stand 12/2018), EUZ (Stand 12/2018)
  • Continentale: PEU (Stand 08/2019), PEUS (Stand 08/2019), PEUZB und PEUZR (Stand 01/2017), PEU (Stand 08/2019, Österreich), PEUS (Stand 08/2019, Österreich), PEUZB und PEUZR (Stand 01/2017, Österreich)
  • DBV: SEU (Stand 12/2018), EUZ (Stand 12/2018)
  • Dialog: SEU-protect (Stand 01/2019), EUZ (Stand 01/2019), SEU-protect (Stand 01/2019, Österreich), EUZ (Stand 01/2019, Österreich)
  • Europa: E-EU (Stand 08/2019), E-SEU (Stand 08/2019)
  • Generali: Erwerbsunfähigkeitsversicherung (Stand 06/2019, Österreich)
  • Hannoversche: SEU18 (Stand 01/2018)
  • HDI: SEU Ego Basic (Stand 01/2019), SEU Ego Basic DV (Stand 01/2019), SEU Ego Basic (Stand 01/2019, Österreich)
  • Inter: EU-Rente 3 Stunden (Stand 01/2017)
  • Metallrente: MR.EMI Plus care (Stand 07/2018), MR.EMI Plus (Stand 07/2018), MR.EMI Smart care (Stand 07/2018), MR.EMI Smart (Stand 07/2018)
  • Volkswohl Bund: SEU (Stand 01/2017), EUZ (Stand 01/2017), EUZ DV (Stand 01/2017)
  • Zurich: Erwerbsunfähigkeits-Schutzbrief (Stand 07/2019), Erwerbsunfähigkeits-Schutzbrief DV (Stand 07/2019)

 

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