Carolina Trautner (CSU) ist Bayerns Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales. © picture alliance/Peter Kneffel/dpa
  • Von Karen Schmidt
  • 19.03.2020 um 09:52
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Im Gesetzgebungsverfahren zur Grundrente hat Bayern Anträge zur Verbesserung des Konzepts eingereicht. Unter anderem sollen Mütter mit vor 1992 geborenen Kindern genauso viele Entgeltpunkte bekommen wie diejenigen mit jüngeren Kindern. Auch bei Renten wegen Erwerbsminderung müsse nachgearbeitet werden.

Das politische Großprojekt Grundrente ist noch nicht in trockenen Tüchern. Bayerns Sozialministerin Carolina Trautner (CSU) etwa, sieht hier noch Verbesserungsbedarf. „Mütter mit vor 1992 geborenen Kindern müssen für ihre Erziehungsleistung genauso viele Entgeltpunkte bekommen wie Mütter mit nach 1992 geborenen Kindern“, sagte die Politikerin gegenüber der „Süddeutschen Zeitung“.

Die Grundrente soll die Rentenansprüche von Menschen aufstocken, die lange gearbeitet, aber nur wenig verdient haben. Wer mindestens 33 Jahren Beitragszeit für Beschäftigung, Erziehung oder Pflege vorweisen kann, sollen den Zuschlag bekommen. Zum 1. Januar 2021 soll die Grundrente eingeführt werden.

Nachbesserungsbedarf sieht Trautner allerdings auch bei Erwerbminderungsrentnern. „Gerade die Bestandsrentnerinnen und -rentner mit einem Rentenbeginn von 2001 bis Juni 2014 wurden nicht in die bisherigen Verbesserungen bei den Zurechnungszeiten einbezogen.“ Sie erfüllten zudem oft auch nicht die Voraussetzungen für die Grundrente. Eine Altersarmut sei hier programmiert.

Der Freistaat habe entsprechende Anträge zur Verbesserung in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht, berichtet Trautner. Auch wolle man sicherstellen, dass die Grundrente rechtzeitig zum 1. Januar 2021 umgesetzt werde.

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Karen Schmidt

Karen Schmidt ist seit Gründung von Pfefferminzia im Jahr 2013 Chefredakteurin des Mediums.

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